DS-GVO/BDSG. David Klein

DS-GVO/BDSG - David  Klein


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Art. 3 Rn. 31.

       [30]

      Paal/Pauly-Ernst Art. 3 Rn. 20.

       [31]

      So Gola-Piltz Art. 3 Rn. 34 f.

       [32]

      So auch Art.-29-Datenschutzgruppe „Stellungnahme 8/2010 zum anwendbaren Recht“, WP 179, S. 23 f.

       [33]

      So Kühling/Buchner-Klar Art. 3 Rn. 21.

       [34]

      Skeptisch insoweit Härting BB 2012, 459, 466.

       [35]

      Statt vieler Paal/Pauly-Ernst Art. 3 Rn. 21.

      Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

1. „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann;
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