DS-GVO/BDSG. David Klein
Dateisystem[137] gesichert werden oder gespeichert werden sollen.[138]
3. Praxishinweise
58
Aufgrund des weiten Verarbeitungsbegriffs ist es aus Sicht des Rechtsanwenders ratsam, bei jedem Umgang mit personenbezogenen Daten von einer Verarbeitung i.S.d. DS-GVO auszugehen.[139] Andernfalls drohen erhebliche Sanktionen nach Art. 82 ff. Die Verarbeitung bedarf immer einer Legitimierung. Zu beachten ist daneben, dass Auftragsverarbeitungen unter der DS-GVO nicht mehr privilegiert sind. Nach aktueller Rechtslage bedarf jede Auftragsverarbeitung einer gesetzlichen Erlaubnis. Bestehende Auftragsverarbeitungen sollten daher auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden.
1. Allgemeines
59
Die Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 4 Nr. 3 ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken. Die Verarbeitungseinschränkung ist ein zulässiges „Minus“ zum Löschen, wenn die personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke nach wie vor rechtmäßig verarbeitet werden dürfen.[140] Inhaltlich entspricht die Einschränkung der Verarbeitung dem bisher gebräuchlichen „Sperren“ von Daten.[141] Das Sperren war auch der DSRL nicht fremd. Zwar wurde der Begriff dort nicht definiert. Als eine Form der Verarbeitung personenbezogener Daten wurde das Sperren aber in Art. 2 lit. b ausdrücklich erwähnt. Im deutschen Datenschutzrecht definierte § 3 Abs. 4 Nr. 4 BDSG a.F. das Sperren als das Kennzeichnen gespeicherter personenbezogener Daten, um ihre weitere Verarbeitung oder Nutzung einzuschränken. Diese Definition ist zwar nicht deckungsgleich mit der der DS-GVO. Sie ist aber bereits nah an der Definition der Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 4 Nr. 3. Mit § 35 Abs. 1 und 2 BDSG n.F. hält auch der nationale Gesetzgeber an der Berechtigung des Verantwortlichen fest, anstelle einer Löschung eine Verarbeitungseinschränkung (früher: Sperrung) vorzunehmen.[142]
60
Eine Einschränkung der Verarbeitung kommt immer dann in Betracht, wenn personenbezogene Daten für ihren eigentlichen Zweck nicht mehr benötigt werden, es aber notwendig ist, sie temporär aufzubewahren. Dies kann beispielweise dann der Fall sein, wenn gesetzliche Aufbewahrungspflichten die Aufbewahrung auch nach Wegfall des Zwecks notwendig machen. Dabei gilt es zu beachten, dass die schlichte Archivierung von Datensätzen keine Einschränkung nach den Vorgaben der DS-GVO ist, denn sie erhält die Verfügungsbefugnis des Verantwortlichen und trennt die Datensätze lediglich vom operativen Geschäft.[143]
61
Die Einschränkung der Verarbeitung ist eine der in Art. 4 Nr. 2 ausdrücklich aufgezählten Verarbeitungsformen. Damit bedarf es zur Einschränkung der Verarbeitung, wie für alle Verarbeitungsvorgänge im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, einer Rechtsgrundlage, die die Norm nicht benennt. In der Regel dürfte die Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen von der ursprünglichen Rechtsgrundlage der Erhebung gedeckt oder als kompatible Weiterverarbeitung nach Art. 6 Abs. 4 einzuordnen sein.[144]
62
Das Recht des Betroffenen auf Einschränkung der Verarbeitung ist in Art. 18 normiert. Hier wird der Anspruch des Betroffenen auf Verarbeitungseinschränkung geregelt. Wie die Einschränkung der Verarbeitung tatsächlich zu erfolgen hat, regelt die DS-GVO nicht. Vielmehr regelt Art. 18 Abs. 2, dass im Falle der Einschränkung nur unter besonderen einzeln aufgeführten Bedingungen auf die Daten zugegriffen werden darf.[145] Daneben können auch die Aufsichtsbehörden im Rahmen ihrer Abhilfebefugnisse die Einschränkung anordnen, Art. 58 Abs. 2 lit. g.[146]
63
Mit der Einschränkung der Verarbeitung in Zusammenhang stehende Mitteilungspflichten finden sich in Art. 19, Art. 13 Abs. 2 lit. b, Art. 14 Abs. 2 lit. c und in Art. 15 Abs. 1 lit. e.[147]
2. Inhalt
64
Der Definition des Art. 4 Nr. 3 lässt sich entnehmen, dass jedes einzelne Datum, das einer Verarbeitungseinschränkung unterworfen wird, zu markieren ist. Dies kann textlich oder technisch erfolgen.[148]
65
ErwG 67 erläutert Methoden zur Einschränkung der Verarbeitung. Sie können zur Beschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten unter anderem darin bestehen, dass ausgewählte personenbezogene Daten vorübergehend auf ein anderes Verarbeitungssystem so übertragen werden, dass sie für Nutzer gesperrt werden oder dass veröffentlichte Daten vorübergehend von einer Website entfernt werden. In automatisierten Dateisystemen soll die Verarbeitungseinschränkung durch technische Mittel erfolgen.[149] In dem System ist darauf hinzuweisen, dass die Daten einer Verarbeitungseinschränkung unterliegen.[150]
66
Eine Beschränkung der Verarbeitung auf einzelne Verarbeitungszwecke ist möglich. So kann ein Widerspruch gegen die werbliche Verwendung von Adressdaten dazu führen, dass die Daten zwar weiterhin gespeichert und auch für Vertragserfüllungszwecke genutzt werden, aber nicht mehr für Zwecke der Werbung verwendet werden dürfen.[151]
3. Praxisbeispiele
67
Eine Verarbeitungseinschränkung nach Art. 4 Nr. 3 dürfte das Delisting von Suchergebnissen aus der Ergebnisliste einer Suchmaschine sein. Dabei wird die URL einer Website, die nicht mehr in den Ergebnissen der Suchmaschine auftauchen soll, dergestalt gekennzeichnet, dass bei Eingabe einer bestimmten Suchanfrage die Anzeige dieser URL verhindert wird.[152]
68
Eine weitere Form der Einschränkung der Verarbeitung stellt der Sache nach die Aufbewahrung von Archivgut in staatlichen Archiven nach den Archivgesetzen des Bundes und der Länder dar. Aus Sicht der abgebenden Stelle ist das Archivgut nach Abgabe an das Archiv gelöscht, während es im Archiv sicher aufbewahrt wird und für bestimmte Zeit Nutzungsbeschränkungen unterliegt.[153]
1. Allgemeines
69
Art. 4 Nr. 4 definiert „Profiling“ als jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen. Es sind also Vorgänge gemeint, bei denen