Multilaterales Instrument. Florian Haase

Multilaterales Instrument - Florian Haase


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      zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen

      zur Verhinderung der Gewinnverkürzung

      und Gewinnverlagerung

       („Multilaterales Instrument“)

      Multilateral Convention › Einführung

      Einführung

      I.Hintergrund1 – 24

       1.Internationaler (schädlicher) Steuerwettbewerb1 – 4

       2.Vorstöße der OECD und der EU-Kommission5 – 8

       3.Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)9 – 11

       4.BEPS-Umsetzung in nationales Recht im Übrigen12 – 15

       5.ATAD-Richtlinien16 – 20

       6.Bewertung21 – 24

      II.Bedeutung des Multilateralen Instruments25 – 30

      III.Aufbau und Inhalt des Multilateralen Instruments31 – 37

       1.Allgemeines31 – 33

       2.Aufbau34 – 37

      IV.Methodik der Anwendung38 – 49

       1.Allgemeines38 – 45

       2.Überblick über Optionen und Wahlmöglichkeiten46 – 49

       a)Abwahl einzelner Artikel zur Gänze ohne weitere Bedingung46, 47

       b)Abwahl einzelner Artikel oder einzelner Absätze unter bestimmten Voraussetzungen48

       c)Artikel mit Optionsmöglichkeit49

      V.Offene Fragen50 – 53

      VI.Fazit54 – 57

I. Hintergrund

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      Abseits dessen gilt aber ebenso, dass die Staaten, die sich in der Staatengemeinschaft jedenfalls im Ausgangspunkt als gleichberechtigte Rechtssubjekte gegenüberstehen, miteinander in punkto Steuervergünstigungen in einen Steuerwettbewerb nach Art eines „race to the bottom“ eingetreten sind, dessen Ende noch immer nicht absehbar ist. All dies führt letztlich dazu, dass die Staaten um wirtschaftlich rege und finanzkräftige Steuerpflichtige konkurrieren, weil sich der stetig steigende Finanzbedarf anderenfalls nicht mehr hinreichend decken lässt. In einem Wohlfahrtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland, die als Hochsteuerland in besonderem Maße auf Wettbewerbsneutralität und außersteuerliche Anreize zur Attraktion von Steuerpflichtigen angewiesen ist, zeigt sich dies beinahe täglich aufs Neue und erklärt wahrscheinlich auch die Verve, mit der das BMF sich dieser Themen in der Vergangenheit trotz der stetig steigenden inländischen Steuereinnahmen angenommen hat.

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      Vor diesem Hintergrund nimmt es nicht Wunder, dass die internationale Steuerplanung in den vergangenen Jahren stark an Attraktivität und Praxisrelevanz gewonnen hat. Die zunehmende Regelungsdichte, das Nebeneinander nationaler Steuerhoheiten, die Verteilung von Besteuerungsansprüchen zwischen den Staaten durch Doppelbesteuerungsabkommen und auch rein faktische Schwierigkeiten (etwa Sprachbarrieren oder unterschiedliche Kulturen) haben dabei zu einer Komplexität geführt, die auch von dem Kundigen nicht immer leicht zu durchschauen ist. Hinzu kommt, dass die internationale Beweglichkeit von Steuerpflichtigen und Einkunftsquellen gegenläufige Reaktionen der Finanzverwaltungen hervorruft, die nicht eben zur Vereinfachung des Steuerrechts und einer praxistauglicheren Anwendung führen. Der § 50i EStG und seine Genese sind ein „schönes“ Beispiel für eine gänzlich misslungene Norm, die letztlich mehr Probleme aufwirft als sie löst.

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