Tatherrschaft im Rahmen der Steuerhinterziehung. Malte Wietfeld
D.Zwischenfazit zur neuesten Kritik an der Tatherrschaftslehre
E.Fehlende normative Begründung des Tatherrschaftsbegriffs
F.Kritik an der Herleitung von Mittäterschaft im Rahmen der Tatherrschaftslehre
G.Verlust des objektiven Tatbezuges der Tatherrschaftslehre
H.Zwischenfazit zur neuesten Kritik an der Tatherrschaftslehre
I.Tatherrschaft bei „Verursachungsdelikten“
J.Zirkelschluss der Tatherrschaftslehre
K.Zwischenfazit zur neuesten Kritik an der Tatherrschaftslehre
L.Fazit zur neuesten Kritik an der Tatherrschaftslehre
Teil 4 Grundsätzliches zur Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei der Steuerhinterziehung
Teil 5 Der Deliktscharakter des § 370 Abs. 1 AO
A.§ 370 Abs. 1 AO als reines Pflichtdelikt
B.§ 370 Abs. 1 AO als reines Allgemeindelikt
I.Interpretation als reines Pflichtdelikt
II.Interpretation als reines Allgemeindelikt
III.Fazit zum Deliktscharakter des § 370 Abs. 1 AO
Teil 6 Täterschaft und Tatbeherrschung im Rahmen des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO
D.Differenzierung nach der Art der Pflicht
I.Einwände gegen das Kriterium des Täterwillens
II.Einwände gegen die Differenzierung nach der Art der Garantenpflicht
III.Einwände gegen das Kriterium der Tatherrschaft
1.Grundsätzliche Teilnahme des Unterlassenden bei aktivem Handeln eines anderen
2.Annahme von Tatherrschaft aufgrund von Verhinderungsmacht
b)Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme
aa)Bedürfnis für Unterscheidung
3.Fazit zur Tatherrschaft aufgrund von Verhinderungsmacht
IV.Argumente für ein Abstellen auf die Pflichtdeliktslehre
F.Fazit zur Täterschaft und Tabeherrschung im Rahmen des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO