Tatherrschaft im Rahmen der Steuerhinterziehung. Malte Wietfeld
href="#ulink_f22a304a-1b2f-5b4d-9533-5a3ed9d1c71d">3.Mittelbare Täterschaft und „Irrtumsherrschaft“ in der Rechtsprechung zur Parteispendenaffäre
a)Kein sicherer Eintritt des Taterfolges
b)Erforderliches Mitwirken des potentiellen Tatmittlers
c)Mangelnder unmittelbarer Einfluss der Hintermänner
d)Zwischenfazit im Bezug auf die Rechtsprechung zur Parteispendenaffäre
II.Fazit zum Tatherrschaftskriterium der Irrtumsherrschaft im Rahmen der Steuerhinterziehung
II.Der Ansatz der Rechtsprechung
III.Schaffen und Ausnutzen von Rahmenbedingungen, die regelhafte Abläufe auslösen als neues Tatherrschaftskriterium
IV.Kritische Würdigung des Tatherrschaftskriteriums „Schaffen und Ausnutzen von Rahmenbedingungen, die regelhafte Abläufe auslösen“
V.Tatherrschaft aufgrund sozialer Machtstrukturen
1.Nachweis der sozialen Machtverteilung
3.Kein objektiver Tatbestandsbezug
4.Unterschiedliche Auffassungen innerhalb der Träger von sozialer Macht
VI.Zwischenfazit zur Tatherrschaft im Rahmen von Organisationsstrukturen
D.Fazit zur Tatherrschaft bei der mittelbaren Täterschaft gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB
Teil 9 Tatherrschaft bei der Mittäterschaft (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 25 Abs. 2 StGB)
I.Sukzessive Mittäterschaft zwischen Tatvollendung und Tatbeendigung im Rahmen der Steuerhinterziehung
3.Zwischenfazit zur sukzessiven Mittäterschaft
II.Gemeinsamer Tatplan und Mittäterexzess
III.Zwischenfazit zum gemeinsamen Tatplan
I.Mitwirkung im Ausführungsstadium
1.Tatbestandsgelöstes Verständnis der Anforderungen an den objektiven Tatbeitrag
2.Tatbestandsbezogenes Verständnis der Anforderungen an den wesentlichen Tatbeitrag
b)Vermeidung von Abgrenzungsproblemen
c)Fehlende dogmatische Anknüpfung