Tatherrschaft im Rahmen der Steuerhinterziehung. Malte Wietfeld

Tatherrschaft im Rahmen der Steuerhinterziehung - Malte Wietfeld


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rel="nofollow" href="#ulink_2138e848-4f8f-56f4-982c-7d60fc819cb6">Erheblichkeit des Tatbeitrages im Ausführungsstadium

       1.Beiträge mit konkretem Bezug zum objektiven Tatbestand

       2.Beiträge ohne konkreten Bezug zum objektiven Tatbestand

       3.Zwischenfazit zur Erheblichkeit des Tatbeitrages

       4.Inhaltliche Anforderungen an einen solchen Tatbeitrag

       a)Getrennte Erklärungen

       b)Gemeinsame Erklärungen

       c)Schlussfolgerungen

       aa)Grundsätzliches

       bb)Eigene Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen

       cc)Potentielle Eignung zur Vorlage bei einer der in § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO genannten Stellen

       5.Folgefragen aus den inhaltlichen Anforderungen an einen solchen Tatbeitrag

       III.Wechselseitige Zurechnung von Tatbeiträgen als Rechtsfolge gemeinsamer Tatausführung

       1.Zurechnung unrichtiger oder unvollständiger Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen

       a)Gemeinsamer, auf eine Steuerverkürzung gerichteter Tatplan

       b)Gemeinsame, auf eine Steuerverkürzung ausgerichtete Tatausführung

       2.Fazit zur wechselseitigen Zurechnung von Tatbeiträgen

       IV.Zwischenfazit zur gemeinsamen Tatausführung

       C.Einwände gegen das Tatherrschaftskriterium der funktionellen Tatherrschaft

       I.Einwände gegen das Kriterium des wesentlichen Tatbeitrages

       1.Wesentlicher Tatbeitrag und Kausalität

       2.Wesentlicher Tatbeitrag und das „positive Element“ der Mittäterschaft

       3.Anforderungen an die Bestimmtheit des Täterbegriffes

       4.Zwischenfazit zu der Kritik an dem Kriterium des wesentlichen Tatbeitrages

       II.Einwände gegen den Verzicht einer Kausalbeziehung zwischen wesentlichem Tatbeitrag und tatbestandlichem Erfolg

       1.Äquivalenztheorie und Lehre von den gesetzmäßigen Bedingungen

       2.Statistisches beziehungsweise auf Wahrscheinlichkeitsaussagen abstellendes Kausalitätsverständnis

       3.Kausalität des mittäterschaftlichen Tatbeitrages als zwingende Voraussetzung funktioneller Tatherrschaft?

       4.Zwischenfazit zu den Einwänden gegen den Verzicht auf eine Kausalbeziehung

       III.Zwischenfazit zu den Einwänden gegen das Kriterium der funktionellen Tatherrschaft

       IV.Einwände gegen den unmittelbaren Rückschluss von funktioneller Tatherrschaft auf Mittäterschaft

       1.Positive funktionelle Tatherrschaft

       2.Negative funktionelle Tatherrschaft

       a)Klärung des Begriffs der „negativen“ funktionellen Tatherrschaft

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