Les Misérables / Die Elenden. Victor Hugo

Les Misérables / Die Elenden - Victor Hugo


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Frauenzimmer; die ging nicht tanzen und war sehr still. Ich besinne mich noch auf eine Fastnacht, da lag sie schon um acht Uhr im Bett. So verhält sich die Sache. Ich spreche die Wahrheit. Erkundigen Sie Sich nur. Ja so, Erkundigungen! Ich bin ein Schafskopf. Paris ist wie ein Ameisenhaufen. Wer kennt da den Vater Champmathieu? Aber wenden Sie Sich nur an Herrn Baloup. Was Sie sonst noch von mir wollen, weiß ich nicht.«

      Er schwieg und blieb stehen. Er hatte seine Rede mit lauter, rauher, harter, heisrer Stimme gehalten, in naivem, gereiztem und unwirschem Ton. Ein Mal hatte er seine Rede unterbrochen, um Einen unter den Zuhörern zu grüßen. Die Behauptungen, die er aufs Gerathewohl so zu sagen vor sich hinwarf, kamen ruckweise heraus, wie Schluckser, und er bekräftigte sie mit Gebärden, die an einen Holzhauer erinnerten. Als er zu Ende war, brachen die Zuhörer in ein Gelächter aus. Er sah das Publikum an, begriff nicht, warum die Leute lachten, und lachte dann mit.

      Das war schaurig mit anzusehen für einen denkenden Zuschauer.

      Der Vorsitzende, ein aufmerksamer und wohlwollender Mann, erhob die Stimme und erinnerte die Herren Geschwornen, daß der Herr Baloup, ehemaliger Stellmacher, bei dem Angeklagter gearbeitet zu haben angab, vergeblich vorgeladen worden sei. Er sei fallit erklärt, und sein Verbleib habe nicht ermittelt werden können. Dann wandte er sich zu dem Angeklagten und forderte ihn auf, ja zu beachten, was er ihm zu sagen hätte: »Sie befinden Sich in einer Lage, wo es sich der Mühe verlohnt, daß man nachdenkt. Eine Menge Umstände sprechen gegen Sie, und das kann die schlimmsten Folgen haben. Ich fordere Sie also zum letzten Mal auf, Angeklagter, sich klar und ausführlich über folgende zwei Fragen zu äußern: Haben Sie, ja oder nein, die Mauer des Pierronschen Gartens erklettert, den Ast abgebrochen und die Aepfel gestohlen, Sich also eines qualificirten Diebstahls schuldig gemacht? Zweitens, sind Sie oder sind Sie nicht der aus dem Zuchthaus entlassene Jean Valjean?«

      Der Angeklagte schüttelte den Kopf verständnißinnig wie Einer, der sehr wohl begriffen hat, was man ihn gefragt, und der da weiß, was er zu antworten hat. Er that den Mund auf, wandte sich zu dem Vorsitzenden und sagte:

      »Ueberhaupt ...«, blickte auf seine Mütze, dann zur Decke empor und schwieg.

      »Angeklagter,« fiel der Staatsanwalt mit strenger Stimme ein, »nehmen Sie Sich zusammen, Sie antworten auf nichts von alle dem, was man Sie fragt. Ihre Befangenheit verurtheilt Sie. Es ist sonnenklar, daß Sie nicht Champmathieu heißen, daß Sie der ehemalige Sträfling Jean Valjean sind, daß Sie zuerst den Namen Ihrer Mutter Mathieu geführt, daß Sie Sich in der Auvergne aufgehalten, daß Sie in Faverolles geboren sind, wo Sie Baumputzer waren. Es ist ferner sonnenklar, daß Sie reife Aepfel im Pierron'schen Garten gestohlen haben. Die Herren Geschworenen werden ein richtiges Urtheil zu finden wissen.«

      Der Angeklagte, der sich gesetzt hatte, fuhr jetzt in die Höhe und rief dem Staatsanwalt zu:

      »Sie sind ein sehr bösartiger Mensch! Jetzt will ich Ihnen sagen, was ich sagen wollte. Vorhin konnte ich blos nicht die richtigen Worte finden. Ich habe nichts gestohlen. Ich bin Einer, der nicht alle Tage satt zu essen hat. Ich kam von Ailly her. Es hatte gehörig geregnet, der Erdboden war ganz gelb, und die Wege standen unter Wasser; blos die Grashalme ragten heraus. Da habe ich einen abgebrochenen Zweig an der Erde gefunden und wußte nicht, daß mir das Ungelegenheiten machen würde. Nun sitze ich seit drei Monat im Gefängniß und werde überall rumgeschleppt. Sonst weiß ich nichts. Da wird mir alles Mögliche vorgeschmissen und dann heißt's: Antworten Siel Der Gendarm, ein gemütlicher Mann, stößt mich auch mit dem Ellbogen an und flüstert: So antworte doch! Ich kann mich nicht ausdrücken, ich habe nichts gelernt, ich armer Teufel. Es ist unrecht, daß Keiner das einsieht. Ich habe nicht gestohlen; ich habe was aufgehoben, was auf der Erde lag. Sie sprechen von Jean Valjean und Jean Mathieu. Die Leute kenne ich nicht, die sind vom Lande. Ich habe in der Stadt bei Meister Baloup, Boulevard de l'Hopital gearbeitet. Ich heiße Champmathieu. Wenn Sie mir sagen können, wo ich geboren bin, so müssen Sie sehr kluge Leute sein. Ich weiß es nicht. Nicht Jeder hat ein Haus oder eine Wohnung, wo er zur Welt kommen kann. Das wäre zu bequem. Meine Eltern, glaube ich, waren Leute, die auf der Landstraße lebten. Aber ich weiß es nicht sicher. Als ich noch ein Kind war, hieß ich »Kleiner«, jetzt nennen sie mich »Alter«. Das sind meine Taufnamen. Glauben Sie das oder glauben Sie's nicht. In der Auvergne und in Faverolles bin ich natürlich gewesen. Was ist denn aber dabei? Kann Einer denn nicht in der Auvergne und in Faverolles gewesen sein und muß er dann auch im Zuchthaus gesessen haben? Ich versichere Sie, ich habe nicht gestohlen und ich bin Vater Champmathieu. Ich habe bei Herrn Baloup gearbeitet und bin domizilirt gewesen. Lassen Sie mich jetzt zufrieden mit Ihrem Unsinn! Warum fällt denn Alles über mich her, als wenn die ganze Welt verrückt geworden wäre?«

      Der Staatsanwalt, der stehen geblieben war, wendete sich jetzt an den Vorsitzenden:

      »Herr Vorsitzender, Angesichts der verworrenen, aber schlauen Ableugnungen des Angeklagten, der den wilden Mann spielt, uns aber nicht täuschen wird, beantragen wir, daß die Sträflinge Brevet, Cochepaille und Chenildieu, sowie der Polizei-Inspektor Javert noch einmal in den Saal gerufen und zum letzten Mal befragt werden, ob sie in dem Angeklagten den ehemaligen Zuchthaussträfling Jean Valjean wiedererkennen.«

      »Ich mache den Herrn Staatsanwalt darauf aufmerksam, daß der Inspektor Javert gleich nach seiner Vernehmung den Sitzungssaal und überhaupt die Stadt verlassen hat, da seine Berufsgeschäfte seine Anwesenheit in dem Hauptort eines benachbarten Arrondissements nothwendig machten. Wir haben ihn, mit Einwilligung des Herrn Staatsanwalts und des Herrn Vertheidigers dazu ermächtigt.«

      »Sehr wohl, Herr Vorsitzender; dann glaube ich in Abwesenheit Herrn Javerts, den Herren Geschworenen seine Aussage wiederholen zu dürfen. Folgendermaßen lauteten seine Worte: »Ich bedarf durchaus keiner moralischen Verdachtgründe noch thatsächlicher Beweise, um die Behauptungen des Angeklagten Lügen zu strafen. Ich erkenne ihn mit Sicherheit. Der Mann heißt nicht Champmathieu, er ist ein sehr bösartiger und gefürchteter, ehemaliger Zuchthaussträfling Namens Jean Valjean. Man hat ihn seiner Zeit nach Verbüßung seiner Strafe nur mit Widerstreben seiner Haft entlassen. Er war wegen qualifizirten Diebstahls zu neunzehn Jahren Zuchthaus verurtheilt. Fünf oder sechs Mal hat er versucht zu entspringen. Abgesehen von der Beraubung des kleinen Gervais und dem Diebstahl im Pierron'schen Garten, habe ich ihn noch im Verdacht, daß er sich im Hause Sr. Bischöflichen Gnaden des verstorbenen Bischofs zu Digne einen Diebstahl hat zu Schulden kommen lassen. Ich habe ihn zur Zeit, wo ich Aufsehergehülfe in Toulon war, oft vor Augen gehabt. Ich wiederhole, daß ich ihn mit Sicherheit erkenne.«

      Nach Verlesung dieser bestimmten Erklärung, die auf Publikum und Geschworene lebhaften Eindruck zu machen schien, beschloß der Staatsanwalt seine Rede mit dem Antrage, daß in Ermangelung Javerts, die drei Zeugen Brevet, Chenildieu und Cochepaille noch einmal vernommen werden sollten.

      Der Vorsitzende gab dem Gerichtsboten einen Befehl und kurze Zeit darauf öffnete sich die Thür des Zeugenzimmers. Der Gerichtsbote brachte in Begleitung eines Gendarmen den Sträfling Brevet herein.

      Brevet trug die in den Centralgefängnissen übliche, schwarzgraue Jacke. Er war ungefähr sechzig Jahre alt und sah zugleich wie ein Geschäftsmann und ein Schurke aus, Eigenschaften, die sich ja manchmal mit einander vertragen. Im Gefängniß, wohin ihn neue Verschuldungen wieder zurückgebracht hatten, war er zum Zimmeraufseher ernannt worden. Er war Einer, dem seine Vorgesetzten nachrühmten, er suche sich nützlich zu machen, und der Geistliche lobte ihn wegen seiner Religiosität. Denn man vergesse nicht, daß sich dies unter der Restauration ereignete.

      »Brevet«, begann der Vorsitzende, »Sie sind zu einer entehrenden Strafe verurtheilt und können also keinen Eid schwören.«

      Brevet schlug die Augen nieder.

      »Indessen kann auch in einem Menschen, den das Gesetz bestraft hat, noch Empfänglichkeit für Ehre und Gerechtigkeit vorhanden sein, wenn Gott in seiner Barmherzigkeit es gestattet. An diese Empfänglichkeit für das Gute wende ich mich in dem jetzigen entscheidungsvollen Augenblick. Sind Sie, wie ich hoffen will, einer solchen Regung noch fähig, so besinnen Sie Sich, ehe Sie antworten, so fassen Sie mit aller Vorsicht jenen Mann, den ein Wort von Ihnen unglücklich machen kann, ins Auge, und versuchen Sie gewissenhaft das Gericht aufzuklären. Auf Ihre Aussage kommt viel an, und Sie können noch immer Ihr Wort


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