Insolvenz – das Ende?. S. M. Brenner

Insolvenz – das Ende? - S. M. Brenner


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auch die verwendeten Bauteile genannt werden sollten; woher sollte der Kunde sonst wissen, was er da kauft.

      Laut Anwalt könnte der Kunde jedoch denken, dass das komplette Produkt von diesem Markenhersteller ist.

      Auf so was muß man erst einmal kommen……..

      Ich wollte nicht glauben, dass der Kunde so unterbelichtet sein soll und beauftragte meinerseits einen Anwalt, um diese Ungeheuerlichkeit im Keim zu ersticken.

      In Folge dessen ging es dann zum Landgericht und ich vertraute auf den gesunden Menschenverstand der Richter, die dieser Schmarotzerei ein abruptes Ende bereiten würde.

      Weit gefehlt! Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen. Der Schmarotzeranwalt wollte 15.300 EUR von mir haben - ich habe bis heute nicht verstanden wofür – und die Richterin hielt dies für nicht gerechtfertigt und so musste ich „nur“ 2.300 EUR „Wiedergutmachung“ zahlen plus Gerichtskosten plus gegnerische Anwaltskosten plus meine Anwaltskosten.

      Alles zusammen etwa 8.000 EUR! Und ich weiß immer noch nicht wofür. Da muß man schon alle Kraft zusammennehmen um nicht völlig auszurasten. Mein Sohn war gerade geboren und ich rechnete im Kopf hin und her bis ich ungefähr wusste, wie viel Windeln man für 2.300 EUR kaufen kann: nämlich sagenhafte 11.655 Stück! WOW.

      Na ja, Schwamm drüber……

      Der Druck baut sich auf

      Einige Stunden des Tages verbrachte ich damit, den Markt zu beobachten und herauszufinden was sich gut verkauft bzw. was sich gut verkaufen lassen könnte.

      Zu diesem Zeitpunkt waren regenerative Energien in aller Munde und ich dachte mir, dass dies eine Gelegenheit wäre, etwas größer in das Asiengeschäft einzusteigen.

      Der vermeintlich viel versprechendste Artikel waren so genannte Wärmepumpen, die das bereits vorhandene Temperaturniveau aus der Luft oder aus der Erde mit Hilfe von Strom anheben und dadurch bei gleicher Heizleistung wie z.B. eine Gasbrennwerttherme etwa 1/3 weniger Betriebskosten verursachen. Die Anschaffung wurde auch noch

      vom Bund gefördert. In Deutschland waren diese Geräte unfassbar teuer und wenn man bedenkt, daß eine Wärmepumpe ein besserer Kühlschrank war (nur das hier die Abwärme und nicht die Kühleigenschaft genutzt wird), sind Preise von 8.000 EUR bis 20.000 EUR absolut utopisch.

      Perfekter Artikel, oder?

      Also fing ich an in Asien nach Herstellern für Wärmepumpen zu suchen und wurde dann auch fündig. Aus 6 verschiedenen Herstellern sortierte ich 5 aus, deren Geräte entweder keine CE-Zertifizierung hatten, nicht die benötigten Funktionen aufwiesen oder schlicht und einfach kein Vertrauen erwecken konnten.

      Aber der 6. Hersteller war anscheinend ein Volltreffer: Toll aufgebaut, die Bauteile von namhaften Herstellern aus Deutschland, Japan und Frankreich. Die Geräte waren zwar ein wenig teurer als die anderen, aber meiner Ansicht nach berechtigt.

      Dann bestellte ich erst einmal 5 Stück, um sie zu begutachten und weil ich mir nicht mehr leisten konnte. Immerhin war das schon eine Investition von ca. 6.000 € einschließlich Transport usw.. Als diese dann nach etwa 8 Wochen bei mir ankamen, war ich noch mehr begeistert, da die Wärmepumpen einen wirklich guten Eindruck machten.

      Die Kunden, an die ich diese 5 Maschinen auslieferte, bestätigten meine Erwartungen und bedankten sich für ein preisgünstiges und augenscheinlich hochwertiges Gerät.

      Von diesem Erfolg angespornt wollte ich das „Pferd richtig aufzäumen“ und sah eine richtig gute Chance auf einen dauerhaften Erfolg; dazu bräuchte ich lediglich Kapital, da im weltweiten Einkauf immer Vorkasse gilt. Da die

      Banken schon seit längerem auf dem Geld saßen und meine Versuche, dort Geld zu bekommen erwartungsgemäß scheiterten, suchte ich also nach privaten Kapitalgebern in Form von stillen Teilhabern. Diese würden zwar einen ordentlichen Batzen Geld vom Gewinn bekommen, allerdings hätte ich nach wie vor noch das Ruder in der Hand.

      Auf meine Inserate in den wichtigsten Zeitungen bekam ich dann auch einige Zuschriften, die aber bis auf eine ein Fall für den Schredder waren. Aber diese eine Interessent aus Kaiserslautern stellte sich als Rentner vor, der für seine Rentnerkollegen und sich selbst nach Möglichkeiten suchte, Gewinne aus Aktien- und anderen Geschäften irgendwo zu reinvestieren. Am Telefon waren wir uns gleich sympatisch und vereinbarten einen Termin in seinem Büro in Kaiserslautern.

      Ich fuhr also mit dem ICE runter und sprach Auge in Auge mit diesem „Investor“. Alles klang gut und nachdem ich im Detail mein Vorhaben unterbreitete kamen wir überein, das dieser „Rentnerclub“ 200.000 € in mein Geschäft investieren wollte. Das ganze sollte dann über eine eigens für unser Vorhaben gegründete Beteiligungsgesellschaft abgewickelt werden, die aus steuerlichen Gründen in England Ihren Sitz haben sollte. Kein Problem, schließlich sollten für mich keine Kosten anfallen. Mein Gesprächspartner war ja auch ein seriös wirkender, grauhaariger Herr um die 65 und so war ich voller guter Hoffnung.

      Wieder im Büro zu Hause wurmte es mich schon ein wenig, das dieser Herr unglaublich schwierig zu erreichen war.

      Irgendwann im November 2008 bekam ich dann endlich einen Vorentwurf des Beteiligungsvertrages, in dem ich nach Rücksprache auch 2 bis 3 Dinge ändern durfte, die mir nicht so eindeutig erschienen.

      Nachdem diese Änderungen in den Vertrag eingepflegt waren unterschrieben wir beide den Vertrag und demnach sollte zum 2. Januar 2009 des darauf folgenden Jahres die ersten 100.000 € auf mein Geschäftskonto fließen und dann 2 mal im Abstand von 3 Monaten jeweils 50.000 €.

      Kurz nach Unterzeichnung kam dann eine Rechnung dieses Herrn über 1.700 € und als ich Ihn dann an unsere Abmachung, das ich nichts im Voraus bezahlen müsste, erinnerte, sagte er mir, dass es auch dabei bleibt, aber diese 1.700 € wären die Gründungskosten für die extra für mich gegründete Beteiligungsgesellschaft – Rechtsform Ltd..

      Erklärung Ltd.:

      Limited Company (deutsch: limited: beschränkt, hier: haftungsbeschränkt; company: Firma) wird im britischen Gesellschaftsrecht die nicht-börsennotierte Aktiengesellschaft genannt. Die Limited Company ist in Großbritannien auch für kleine und mittlere Unternehmen die gebräuchlichste Form der Kapitalgesellschaft und erfüllt damit als Private Company (Ltd.) (deutsch: private: nicht öffentlich, hier nicht öffentlich handelbar) ähnliche wirtschaftliche Funktionen wie die deutsche oder österreichische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder kleine Aktiengesellschaft (AG). Nach mehreren Urteilen des Europäischen Gerichtshofes über die Niederlassungfreiheit der Gesellschaften in der Europäischen Union sind in Deutschland aufgrund des geringen Nominalkapitals und der schnellen Gründungsmöglichkeit über 30.000[1] Limited mit einer Niederlassung geschäftlich aktiv.

      Ich dachte mir o.k., das der Rentnerclub nicht auch noch dafür in Vorleistung treten möchte klingt ja noch plausibel, also habe ich bezahlt.

      Über Weihnachten und Neujahr war ich mächtig nervös und voller Vorfreude auf den netten Kontostand im neuen Jahr. Endlich konnte es losgehen. Am 2. Januar kam ich ins Büro und fand ein Fax von diesem Herrn im Faxgerät,


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