Die Regulierung innovativer Finanzinstrumente. Thomas Weck

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Produkten wahrscheinlich auch etwaige volkswirtschaftliche Risiken sowie das Vorhandensein einer ausreichenden institutionellen und rechtlichen Infrastruktur. Es besteht folglich sowohl hinsichtlich der schuldnerspezifischen Risiken (insb. Kreditausfallrisiken) als auch hinsichtlich der sonstigen Risiken eine erhebliche Informationsasymmetrie zwischen der Anbieterseite und den Nachfragern (Investoren). Zusätzlich besteht eine solche Asymmetrie zwischen den kreditgebenden Banken und den anderen Zwischenbeteiligten. Der Informationsasymmetrie können die Beteiligten zwar durch die Einrechnung einer „Misstrauensprämie“173 Rechnung tragen, doch ändert dies nichts daran, dass insbesondere die Investoren ihre Annahmen zur Risikostruktur des erworbenen Produktes nicht ohne Weiteres überprüfen können.

      bb) Verhältnis: Kreditnehmer – Emittenten usw.

      Die beteiligten Banken sind davon abgesehen selbst einer Informationsasymmetrie ausgesetzt, und zwar sowohl im Verhältnis der Kreditnehmer zu den kreditgebenden Banken als auch innerhalb der weiteren Produktions- und Vertriebskette. Diese Informationsasymmetrien lassen sich grundsätzlich wie bei sonstigen unverbrieften oder verbrieften Krediten im Rahmen der Kreditvergabe einpreisen. Allerdings ist mit dieser Feststellung nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass sich insbesondere Fehlbewertungen der Kreditwürdigkeit der Kreditnehmer auswirken können, entweder aufgrund unzureichender Informationen zur Kreditwürdigkeit oder aufgrund einer fehlerhaften Verarbeitung der Informationen im Rahmen der Risikobewertung (d.h. einer Realisierung von Modellrisiken).

       b) Moralische Risiken

       2. Marktübergreifende Risiken

      Darüber hinaus ist denkbar, dass Fehlbewertungen bei ABS abhängig von deren Refinanzierung dazu führen bzw. beitragen können, dass Risiken von einem Markt in andere Märkte übergreifen. Insbesondere ist denkbar, dass Risiken von den Kapitalmärkten in die Geldmärkte (und umgekehrt) übergreifen können. Sofern ABCP im Rahmen einer Master-Trust-Struktur zur Refinanzierung eingesetzt werden, besteht das Risiko, dass der ABCP-Markt austrocknet, wenn eine ABCP in größerem Umfang emittierende Zweckgesellschaft als Gegenpartei als ausfallgefährdet erscheint, weil ihr Eigenkapital oder die refinanzierten langfristigen Papiere (z.B. CDO) nicht mehr sicher erscheinen. Daneben können Verluste aus dem ABCP-Geschäft auch in die Kreditmärkte übergreifen.

      148 Im Deutschen spricht man auch schlicht von „Verbriefungen“, abgeleitet von „securitization“, der englischen Bezeichnung für die Strukturierung von Finanzprodukten. Der Begriff „Verbriefung“ ist im Kontext dieser Arbeit jedoch missverständlich, da er sich auch auf die Ausstellung eines Wertpapiers beziehen kann. Der Begriff „Verbriefung“ wird hier deshalb nicht zur Bezeichnung von ABS verwendet. 149 IWF, Global Financial Stability Report: Containing Systemic Risks and Restoring Financial Soundness, April 2008, S. 56. 150 Krieger (Thomson Reuters), Debt Capital Markets Review, Managing Underwriters, Full year 2018, abrufbar: http://dmi.thomsonreuters.com/Content/Files/4Q2018_Debt_Capital_Markets_Review.pdf. 151 Dazu Bechtold/Glüder, ZfgK 2006, 37 (38f.); Bosak/Weller, ZfgK 2006, 1026ff.; Schiessl, ZfgK 2006, 1065 (1066f.); siehe auch Asmussen, ZfgK 2006, 1016 (1917f.); Weimar, ZfgK 2006, 1022 (1023f.). 152 Hermann in: Burghof u.a. (Fn. 22), S. 88. Скачать книгу