Die Regulierung innovativer Finanzinstrumente. Thomas Weck

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Rechtsveränderung kommt (z.B. ABS) sollen im folgenden Abschnitt D (S. 49) behandelt werden.

       1. Eigenkapitalinstrumente

       2. Fremdkapitalinstrumente

      So mag ein Investor erkennen, dass ein Gut für EUR 150/Stk. erhältlich ist, aber für EUR 200/Stk. weiterverkauft werden kann. Wenn der Investor Eigenkapital i.H.v. EUR 300 hat und einen Kredit über EUR 100 zu einem Zins von EUR 20 aufnimmt, kann er statt 1 Stk. des Gutes 2 Stk. erwerben und mit einem Gewinn pro Stück i.H.v. EUR 40 weiterverkaufen.

      In ähnlicher Weise kann ein Anleiheemittent Fremdkapital aufnehmen, um das Kapital in für ihn rentable Geschäfte zu reinvestieren.

      Es ist zu vermuten, dass die am deutschen Finanzmarkt gehandelten Fremdkapitalinstrumente in der Mehrzahl der Fälle ebenfalls nach deutschem Recht strukturiert sind, jedoch mag hier der außerbörsliche Handel eine größere Rolle spielen als bei Eigenkapitalinstrumenten.

       3. Hybride Instrumente

      Eine Reihe von Finanzinstrumenten lässt sich nicht eindeutig kategorisieren, weil sie über eine hybride Struktur verfügen und Merkmale sowohl von Eigenkapitalinstrumenten als auch von Fremdkapitalinstrumenten aufweisen. Dies betrifft insbesondere stille Beteiligungen und Genussrechte.

       4. Übertragbarkeit im Handel

      Zu den Eigen- und Fremdkapitalinstrumenten einschließlich der hybriden Instrumente zählt eine Vielzahl unterschiedlicher Finanzinstrumente. Davon ist im vorliegenden Zusammenhang allerdings nur eine Teilgruppe relevant, da nicht alle Eigen- und Fremdkapitalinstrumente an den Finanzmärkten (Geld- und Kapitalmärkten) gehandelt werden bzw. werden können.


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