Die Regulierung innovativer Finanzinstrumente. Thomas Weck

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Das Nominalvolumen lag für börsengehandelte Futures und Optionen sowie OTC-Derivatkontrakte bis Ende Juni 2019 um ein Vielfaches darüber.185 Die Mehrzahl der OTC-Derivate wird zwar zwischen Finanzinstitutionen gehandelt.186 Das bedeutet aber keineswegs, dass Derivate für die übrige Wirtschaft keine Rolle spielen würden. Zurzeit der Finanzkrise 2008–2012 ermittelte die Branchenvereinigung ISDA, dass bis zu 94 % der größten 500 Unternehmen weltweit Derivate nutzten, um ihr Geschäft und Risiko zu verwalten.187

       II. Merkmale und Grundformen

      Derivate weisen aus ökonomischer Sicht mehrere gemeinsame Merkmale auf, die einleitend schon angesprochen wurden und sich wie folgt umreißen lassen:

       • Derivate verlagern Risiken in Bezug auf einen Referenzwert (Risikoverschiebung).188

       • Aufgrund der Risikoverschiebung können Veränderungen beim Referenzwert im Falle der Realisierung von Risiken zu hohen Gewinnen bzw. Verlusten führen (Hebelwirkung).

       • Die Risikoverschiebung mit Hebelwirkung lässt sich durch Kassageschäfte replizieren angesichts des Umstands, dass Derivate künstlich aus Elementen von Kassageschäften zusammengesetzt sind (Differenzgeschäft).

      Eine abschließende Umschreibung von Derivaten ist wegen der Vielgestaltigkeit dieser Instrumente allerdings kaum möglich. Schwierigkeiten bereitet auch die rechtliche Einordnung aufgrund ihres Charakters als Differenzgeschäfte. Die genannten Merkmale müssen allerdings genauer betrachtet werden, um die aufsichtsrechtlich relevanten Risiken näher zu bestimmen. Deshalb wird nachfolgend auf die unterschiedlichen Arten von Derivaten eingegangen, soweit diese Arten Besonderheiten aufweisen, die im weiteren Verlauf der Untersuchung von Bedeutung sein können.

       1. Risikoverschiebung

      Festgeschäfte sind Rechtsgeschäfte (Austauschgeschäfte), bei denen eine Leistung zukünftig in Abhängigkeit von der Entwicklung eines Referenzwerts erfolgt. Typischerweise handelt es sich um einen Kauf (vgl. §§ 433ff. BGB), bei dem die Parteien eine spätere Lieferung zu einem bereits festgelegten Preis vereinbaren. Anders als beim sofort zu erfüllenden Kaufgeschäft bestimmt sich der Preis also nicht über einen bei Lieferung geltenden Kurs- oder Marktwert (Kassakurs), sondern über einen vorab festgelegten Wert (Terminkurs). Ein Beispiel:

      Call: Ein Käufer vereinbart mit dem Verkäufer, dass er bei Ausübung der Option in einer Woche eine bestimmte Anzahl Wertpapiere zum dann geltenden Kurs geliefert bekommen kann.

      Put: Ein Verkäufer vereinbart mit dem Käufer, dass er bei Ausübung der Option in einer Woche eine bestimmte Anzahl Wertpapiere zum dann geltenden Kurs liefern kann.

      

      Eine Bank in der EU vereinbart mit einer U.S.-Bank den Tausch eines


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