Die Regulierung innovativer Finanzinstrumente. Thomas Weck

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und Transaktionen mit exotischen Optionen im Grundsatz ähnlich wie beim Einsatz von Standardoptionen. Eine Herausforderung stellt im bilateralen Verhältnis die Risikobewertung dar. Denn der Verkäufer muss hier nicht nur die Möglichkeit berücksichtigen, dass die Option ausgeübt oder eben nicht ausgeübt wird (asymmetrisches Risikoprofil). Daneben muss er gegebenenfalls auch Marktveränderungen berücksichtigen, die Einfluss auf die optional eingeräumten Ansprüche haben. Dem steht für den Käufer der Vorteil gegenüber, durch den hintereinander geschalteten Einsatz solcher Instrumente Marktpreisschwankungen berücksichtigen und hieraus folgende Absicherungsmöglichkeiten bzw. Kurschancen nutzen zu können (dynamisches hedging).408 Ein erhöhtes Risiko kann mit exotischen Optionen einhergehen, die in Fremdkapitalprodukte hineinstrukturiert sind, sodass sich für den Investor, abhängig von den Ausübungsbedingungen, die Möglichkeit des Verlusts seines Anlagebetrags eröffnet. Dies ist bei bestimmten strukturierten Anleihen der Fall, die in Abschnitt L (S. 122) näher betrachtet werden (sog. Zertifikaten).409

      Ein signifikanter Beitrag der genannten Instrumente zur Erhöhung makroökonomischer Risiken (z.B. durch Risikoexternalisierung) wird üblicherweise nicht diskutiert. Dies mag sich bei Zinsbegrenzungsgeschäften daraus erklären, dass der Optionskäufer typischerweise ein eng definiertes Interesse zur Absicherung gegen Kursschwankungen verfolgt. Exotische Optionen sind dagegen oft Teil komplexerer Finanzprodukte, deren Risiko sich durch die Option durchaus erhöhen kann.

      393 Clouth (Fn. 98), S. 50. 394 Henssler (Fn. 58), S. 630. 395 Diese Strategien gelten zumindest nach dem U.S.-Recht ebenfalls als Finanzinstrumente (swaps); siehe § 1a des Commodity Exchange Act (7 U.S.C. § 1a(47)(A)); § 2(a)(17) des Securities Act (15 U.S.C. § 77b(a)(17)); § 3(a)(68)-(69) des Securities Exchange Act (15 U.S.C. § 78c(a)(68)-(69)). Die Definitionen des Finanzinstruments im EU-Recht sind insofern offen; siehe z.B. Anhang I Abschn. C der RL 2014/65/EU; Anhang I Abschn. C der Richtlinie 2004/39/EG. 396 Clouth (Fn. 98), S. 57. 397 Clouth (Fn. 98), S. 58. 398 Clouth (Fn. 98), S. 57f. 399 Clouth (Fn. 98), S. 59. 400 Monopolkommission, XX. Hauptgutachten (Fn. 64), Tz. 1428 m. Fn. 124. 401 Clouth (Fn. 98), S. 62, 67. 402 Clouth (Fn. 98), S. 69. 403 Auer/Schuster, Wi. S.t 2013, 497 (498ff.). 404 Auer/Schuster, Wi. S.t 2013, 497 (500). 405 Auer/Schuster, Wi. S.t 2013, 497 (500). 406 Auer/Schuster, Wi. S.t 2013, 497 (498). 407 Siehe nachfolgend Abschn. L.I.2 (S. 123) zu Zertifikaten. 408 Sernetz (Fn. 8), S. 96; Clouth (Fn. 98), S. 111 (mit Beispiel); siehe auch unten Abschn. P (S. 156) mit einem eigenen Beispiel für ein dynamisches hedging. Der Begriff ist hier übrigens nicht mit dem „dynamischen Hedging“ im bilanzrechtlichen Sinne gleichzusetzen; dazu unten Kap. 6.B.II.2.b) (S. 787). 409 Siehe insb. Abschn. L.I.2, II und III.1 (S. 123ff.).

      L. Kombinationsprodukte

       I. Merkmale und Arten

       1. Wandelanleihen

       2. Strukturierte Anleihen/Zertifikate


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