Kartellrechtliche Innovationstheorie für digitale Plattformen. Sebastian Louven

Kartellrechtliche Innovationstheorie für digitale Plattformen - Sebastian Louven


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von Webcrawlern möglich.126 Die automatisch erfassten Inhalte werden dabei von Suchmaschinen-Anbietern indexiert und ausgewertet.127 Stellt ein Nutzer eine Suchanfrage auf der Suchmaschinen-Webseite, werden die bereits indexierten Inhalte nach ihrer Relevanz für die jeweilige Suchanfrage sortiert aufgelistet. Der Nutzer hat hierdurch die Möglichkeit, die aufgelisteten Internet-Inhalte über die dargestellten Links sofort anzuwählen und die dort enthaltenen Informationen zur Kenntnis zu nehmen.128 Eine Vermittlung erfolgt hier durch die Zuleitung von Besuchern an den jeweiligen Webseiten-Betreiber. Für die Inanspruchnahme der Suchmaschine durch den Internetnutzer wie für die Indexierung der Webseiten in den Suchergebnissen erheben die meisten Anbieter kein unmittelbares Entgelt. Sie ermöglichen stattdessen die entgeltliche Schaltung von Werbung auf ihrer Internetseite. Die bei der Auswertung der indexierten Webseiten sowie der Suchanfragen erlangten Informationen können dabei gegenüber dem Werbekunden zur Preisfestsetzung verwendet werden. So wäre es möglich, bei Suchanfragen zu bestimmten Begriffen dazu passende Werbeinhalte einzublenden und an die Nutzer der Suchmaschine zu vermitteln.129

      Vergleichsplattformen ermöglichen es ihren Nutzern, die Angebote und Preise verschiedener Unternehmen nebeneinander zu stellen und nach ihren Kriterien zu vergleichen. Dies erfolgt ebenso wie bei Suchmaschinen durch eine Listung der Unternehmen, die ihre Produkte oder Leistungen über das Internet anbieten. Auch hier kann der Nutzer eine Suche durch Eingabe eines Begriffes und Vorgabe relevanter Vergleichsparameter in einem Suchfeld auf der Internetseite der Vergleichsplattform starten und anschließend die dargestellten Seiten direkt anwählen. Die Aufnahme der Unternehmen erfolgt dabei häufig wie bei einer Suchmaschine, gelegentlich auch gegen Entgelt. Bei Bewertungsplattformen erfolgt eine Auflistung des jeweiligen Unternehmens durch den Nutzer selbst.

       10. Vernetzte Systeme, Cloud und Smart Home

       11. Virtualisierung konventioneller Angebote

      90 Evans/Schmalensee, Matchmakers, 2016, S. 199ff. 91 Ebenda, S. 129ff.; ähnlich Engert, AcP 2018, S. 304 (305f.). 92 Podszun, in: Kersting/Podszun, Die 9. GWB-Novelle, Kapitel 1, Rn. 5; Podszun/Franz, NZKart 2015, S. 121 (124). 93 Louven, Verbraucherrechte im Verbrauchsgüterkauf in Deutschland und Spanien, 2018 94 Blaschczok, Kartellrecht in zweiseitigen Wirtschaftszweigen, 2015, S. 51f. 95 Dewenter/Rösch/Terschüren, NZKart 2014, S. 387 (389). 96 Ebenda, S. 387 (388). 97 Ebenda, S. 387 (388). 98 Blaschczok, Kartellrecht in zweiseitigen Wirtschaftszweigen, 2015, S. 52. 99 Ebenda, S. 51f. 100 Ebenda, S. 52. 101 Evans/Schmalensee, Matchmakers, 2016, S. 48. 102 Schmalensee, JIE 2002, S. 103; Rochet/Tirole, JEEA 2003, S. 990 (1013); Rochet/Tirole, RJE 2006, S. 645 (646f.); zu kartellrechtlichen und sektorspezifischen Besonderheiten Louven, NZ-Kart 2020, S. 426. 103 Rochet/Tirole, JEEA 2003, S. 990 (990); Budszinski/Lindstädt, WiST 2010, S. 436 (437). 104 Rochet/Tirole, RJE 2006, S. 645 (647); Evans/Schmalensee, Matchmakers, 2016, S. 32. 105 Dewenter/Rösch, Einführung in die neue Ökonomie der Medienmärkte, 2015, S. 39ff. 106 Ewald, in: Wiedemann, Handbuch des Kartellrechts, § 7, Rn. 71; Dewenter/Rösch, Einführung in die neue Ökonomie der Medienmärkte, 2015, S. 136. 107 Busche, in: Busche/Röhling, Kölner Kommentar zum Kartellrecht, § 18 GWB 108 Hass, MedienWirtschaft Sonderheft 2007, S. 70 (70);


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