Kartellrechtliche Innovationstheorie für digitale Plattformen. Sebastian Louven

Kartellrechtliche Innovationstheorie für digitale Plattformen - Sebastian Louven


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ist eine Differenzierung zwischen den beiden Methoden der Bereitstellung von Software über das Internet nicht zwingend und nicht immer ohne weiteres möglich. Denn zum einen können Anwender im Rahmen vieler Cloud-Angebote auf die so zur Verfügung gestellte Software nur mit einer eigenen Client-Software zugreifen, die sie wiederum auf ihr Gerät herunterladen und installieren müssen. Zum anderen verzichten zwar einige Cloud-Anbieter auf die Verwendung eigener Clients und ermöglichen den Zugriff zum Beispiel über Webbrowser, also Anwendersoftware für den Zugriff auf Internetseiten. Hierfür könnten aber wiederum Zertifikate oder andere virtuelle Schlüssel erforderlich sein, die wiederum herunter zu laden sind. Damit einher geht, dass Anbieter zunehmend Kommunikationsdienstleistungen in das jeweilige Produkt einbinden.

       7. Soziale Netzwerke, Dating-Plattformen und Kommunikationsdienste

      In der öffentlichen Diskussion und Berichterstattung nehmen vor allem moderne Internet-Dienste eine besondere Rolle ein, die verbesserte zwischenmenschliche Kommunikation oder soziale Selbstdarstellung unterstützen. Eine klar abgrenzbare oder homogene Einordnung ist hier nicht möglich. Es lassen sich aber anhand verschiedener aktueller Beispiele verschiedene Typen mit deren Besonderheiten benennen.

      Soziale Netzwerke beschreiben Angebote, bei denen es nicht allein um den persönlichen kommunikativen Austausch zwischen den Teilnehmern geht. Angemeldete Kunden können sich bei einem sozialen Netzwerk häufig ein persönliches Nutzerprofil erstellen und damit individuell ihren Auftritt auf dieser Plattform darstellen. Diese Nutzerprofile erlauben individuelle Einstellungen oder Eingaben, die für andere Nutzer des sozialen Netzwerks sichtbar sein können. Damit besteht die Möglichkeit, sich ein öffentlich sichtbares Persönlichkeitsabbild zu schaffen. Zusätzliche Funktionen können bei einigen Plattformen gegen ein unmittelbares Entgelt frei geschaltet werden, wie dies von den berufsorientierten Plattformen LinkedIn und Xing der Fall ist. Dieses Profil kann entweder für jeden einsehbar sein, oder mit anderen Profilen verknüpft werden. Nutzer können sich gegenseitig über eine Suchfunktion gegenseitig identifizieren und vernetzen. Eine wesentliche Funktion dieser Profile ist, Inhalte über das soziale Netzwerk zu teilen, also nicht einem bestimmten Kommunikationspartner zur Verfügung zu stellen, sondern der Öffentlichkeit oder einer Gruppe. Dies ist besonders bei den Diensten Twitter, Snapchat oder Instagram der Fall. Viele dieser Angebote sind dabei für Endnutzer unentgeltlich. Monetäre Umsätze erzielen die Plattform-Betreiber häufig, indem sie gegen ein Entgelt Werbeinhalte schalten. Ähnlich wie bei herkömmlichen Medienangeboten kann sich die Anzahl der angemeldeten Teilnehmer positiv auf die Anzahl der interessierten Werbe-Anbieter auswirken.

       8. Sharing-Plattformen

      Eine weitere Besonderheit stellen Sharing-Plattformen dar. Diese vermitteln Nutzungsmöglichkeiten für bestimmte ungenutzte Ressourcen an mit ihr verbundene Teilnehmer. Ressourcen können dabei Produkte, Dienstleistungen oder sonstige Kapazitäten sein. Dabei erfolgt der Zugriff auf die Ressourcen häufig in Verbindung mit einem oder mehreren sozialen Netzwerken oder einer eigenen Anwendersoftware in Form einer App. Die vermittelten Ressourcen stehen dabei im Eigentum oder der alleinigen Verfügungsbefugnis anderer Teilnehmer oder der Plattform und werden an den Nutzer vorrübergehend, regelmäßig gegen ein Entgelt, überlassen.

      Bei besonders teuren Gütern wie zum Beispiel Fahrzeugen oder Wohnungen kann sich für den einzelnen Teilnehmer die Anmeldung bei einer Sharing-Plattform lohnen, wenn er nur einen gelegentlichen Bedarf nach einem frei für ihn verfügbaren Gut hat. In diesem Fall kann der individuell zu zahlende Preis für eine Plattform-Mitgliedschaft unter den aufzuwendenden Kosten liegen. Wohnungen zum Beispiel sind häufig entweder nur über einen längeren Zeitraum, verbunden mit entsprechenden langläufigen Zahlungsverpflichtungen zu mieten. Kurzmieten in Hotels, Hostels, Jugendherbergen oder ähnlichen Kurzunterkünften können sich für die Nutzer dagegen als zu teuer oder aus anderen Gründen nicht attraktiv herausstellen. Zudem können durch Sharing-Angebote zusätzliche Bedarfe bei knappen öffentlich verfügbaren Ressourcen befriedigt werden. Zum Beispiel könnten bei mehrtägigen Veranstaltungen an einem Ort weniger Unterkünfte als Übernachtungsgäste verfügbar sein. Hier gibt es Plattformen wie AirBnB, auf denen private Mieter ihre Wohnung einstellen und für in der Regel kurze Zeiträume untervermieten können, wenn sie sie nicht selbst benötigen. Ähnlich ist das Angebot der Plattform PaulCamper, auf der Inhaber von Wohnmobilen ihre Gefährte zur Vermietung anbieten können.

       9. Suchmaschinen und Vergleichsplattformen


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