Die Begleitbeistandschaft. Daniel Rosch

Die Begleitbeistandschaft - Daniel Rosch


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Aufgabenbereichen

       6.3.3 Die Personensorge im Sinne der Rechtsmacht

       6.3.4 Die doppelte Personensorge

       6.3.5 Die Reichweite der Personen- bzw. der Vermögenssorge

       6.4 Fazit

       TEIL 2 DIE BEGLEITBEISTANDSCHAFT IM ERWACHSENENSCHUTZRECHT

       I. Die Revision

       1. Revisionsbedarf und Revisionsziele

       2. Die Revision der behördlichen Massnahmen

       3. Die Revision im Hinblick auf die Begleitbeistandschaft

       3.1 Die persönliche Betreuung gemäss der Expertengruppe 1995 und deren Vorbilder

       3.1.1 Konzeption

       3.1.2 Vorbilder

       3.1.3 Spezifische Voraussetzungen

       3.1.4 Wirkungen

       3.2 Die persönliche Beistandschaft des Vorentwurfs 1998

       3.2.1 Konzeption

       3.2.2 Vorbilder

       3.2.3 Spezifische Voraussetzungen

       3.2.4 Wirkungen

       3.3 Die Begleitbeistandschaft des Vorentwurfs 2003

       3.3.1 Konzeption

       3.3.2 Vorbilder

       3.3.3 Spezifische Voraussetzungen

       3.3.4 Wirkungen

       3.3.4.1 Allgemein

       3.3.4.2 Handlungsfreiheit und Handlungsfähigkeit (Art. 380 Abs. 3 VE 2003)

       3.3.4.3 Einblick und Auskunft geben (Art. 380 Abs. 2 VE 2003)

       3.3.5 Fazit

       3.4 Das Vernehmlassungsverfahren und dessen Ergebnisse

       3.5 Die Begleitbeistandschaft im bundesrätlichen Entwurf (Art. 393 Entwurf ZGB)

       3.5.1 Konzeption

       3.5.2 Vorbilder

       3.5.3 Spezifische Voraussetzungen

       3.5.4 Wirkungen

       3.6 Parlamentarische Beratungen

       3.7 Fazit bzw. Ratio legis

       II. Begleithandlungen bzw. Personensorge im österreichischen, deutschen und italienischen Recht

       1. Einleitung

       2. Österreichisches Recht

       2.1 Das geltende Sachwalterrecht

       2.2 Der Reformvorschlag der Erwachsenenvertretung

       2.2.1 Ausbau der Vertretungsmodelle und Alternativen zur Sachwalterschaft

       2.2.2 Stärkung der Autonomie im Rechtsverkehr und in persönlichen Angelegenheiten

       2.2.3 Personensorge

       2.2 Schlussfolgerung für das schweizerische Recht

       3. Deutsches Recht

       3.1 Die Eignung des Betreuers

       3.2 Rechtliche Betreuung und tatsächliche Hilfeleistung

       3.3 Schlussfolgerungen für das schweizerische Recht

       4.


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