Die Begleitbeistandschaft. Daniel Rosch

Die Begleitbeistandschaft - Daniel Rosch


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Ausgangslage

       4.4.4.2 Weitere juristisch geprägte Sichtweisen und deren Beurteilung

       4.4.4.3 Ein philosophisch geprägter Zugang zur Handlungsfreiheit

       4.4.4.4 Begriffsbestimmung und Schlussfolgerung

       5. Sorgfaltspflichten

       5.1 Sorgfaltspflicht im Sinne des auftragsrechtlichen Tätigkeitsgebotes

       5.1.1 Ausgangslage

       5.1.2 Bedeutung für Berufsbeistände

       5.1.2.1 Konkretisierung durch den behördlichen Beschluss und gesetzliche Aufgaben

       5.1.2.2 Operationalisierung der Aufgaben

       5.1.2.3 Der Beistand als selbstverantwortlicher Tätiger mit eigenem Wirkungskreis

       5.1.3 Bedeutung für Begleitbeistände

       5.2 Sorgfaltspflicht auf Verschuldensebene

       5.2.1 Allgemein

       5.2.2 Bedeutung für alle Berufsbeistände, inklusive Begleitbeistand

       6. Übertragbarkeit des behördlichen Auftrages an Dritte

       6.1 Allgemein

       6.2 Bedeutung für Berufsbeistände

       6.3 Bedeutung für Begleitbeistände

       7. Datenschutzrechtliche Fragestellungen

       7.1 Schweigepflicht (Art. 413 Abs. 2 ZGB)

       7.2 Reaktive Informationsweitergabe

       7.3 Aktive Informationsbeschaffung bzw. -weitergabe

       7.3.1 Informationsbeschaffung bei der Übernahme des Amtes (Art. 405 Abs. 1 ZGB)

       7.3.1.1 Informationsbeschaffung und Begleitbeistandschaft

       7.3.1.2 Vergleichbarkeit mit Art. 308 Abs. 1 ZGB?

       7.3.1.3 Schlussfolgerungen

       7.3.2 Die Orientierungspflicht über die Beistandschaft (Art. 413 Abs. 3 ZGB) und die Durchbrechung der Schweigepflicht (Art. 413 Abs. 2 ZGB)

       8. Die Berichterstattungspflicht (Art. 411 ZGB)

       9. Mitwirkungspflichten bei zustimmungsbedürftigen Geschäften

       10. Pflichten im Zusammenhang mit der Vermögenssorge

       11. Die Vertretung ausserhalb der behördlichen Massnahme bzw. der Begleitbeistandschaft

       11.1 Möglichkeiten der privatautonomen Vertretung

       11.2 Eignung der Instrumente neben einer (Begleit-)Beistandschaft

       11.3 Art. 416 Abs. 3 ZGB als Grenze

       11.4 Folgen in Bezug auf die Verantwortlichkeit

       11.5 Folgen in Bezug auf die Aufsicht, Berichterstattung und Entschädigung

       11.6 Weitere methodische Aspekte

       11.7 Schlussfolgerungen

       12. Kombinationsmöglichkeiten mit anderen behördlichen Instrumenten des Erwachsenenschutzes

       12.1 Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Beistandschaftsarten (Art. 397 ZGB)

       12.1.1 Verhältnis zur Vertretungsbeistandschaft (Art. 394 f. ZGB)

       12.1.2 Verhältnis zur Mitwirkungsbeistandschaft (Art. 396 ZGB)

       12.1.3 Verhältnis zur umfassenden Beistandschaft (Art. 398 ZGB)

       12.1.4 Folge der Kombinationsmöglichkeiten: Häufigere Mehrfachbeistandschaften?

       12.2 Kombination mit Öffnen der Post und Betreten der Wohnung (Art. 391 Abs. 3 ZGB)

       12.3 Kombination mit Art. 392 ZGB

       12.4 Kombination mit anderen Instrumenten des Erwachsenenschutzes

       V. Die «Beschwerde» nach Art. 419 ZGB und die Beendigung der Massnahme

       1. Die «Beschwerde» nach Art. 419 ZGB

       1.1 Legitimation

       1.2 Anfechtungsgegenstand und -frist

       1.3 Anwendbares Verfahrensrecht und Kognition

       1.4 Exkurs: Verfahrensrechte zwischen Schutzinteressen, Drittinteressen und verfassungsmässigen Ansprüchen

      


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