Kirchliches Arbeitsrecht in Europa. Florian Scholz
ihre Rolle als Arbeitgeber
II. Staatskirchenrechtliche Grundlagen für das kirchliche Arbeitsrecht
1. Geschichtliche Entwicklung des deutschen Staatskirchenrechts
2. Die Stellung der Kirchen unter dem Grundgesetz
a) Korporative Religionsfreiheit, Art. 4 Abs. 1 und 2 GG
b) Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 WRV - Fundament des deutschen Staatskirchenrechts
aa) Systematische Einordnung im Grundgesetz
bb) Die grundlegenden staatskirchenrechtlichen Elemente des Grundgesetzes
cc) Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen
(a) Die Kirchen und ihre Einrichtungen als Träger des Selbstbestimmungsrechts
(c) Die eigenen Angelegenheiten
(3) Schranke – Das „für alle geltende Gesetz“
a) Die Dienstgemeinschaft und ihre ekklesiologischen Grundlagen
aa) Der Begriff der Dienstgemeinschaft
bb) Kritik am Begriff der Dienstgemeinschaft
(2) Fehlende theologische Fundierung
cc) Ekklesiologische Grundlagen
(1) Kirchlicher Dienst als Erfüllung des Sendungsauftrags
(2) Das Priestertum aller Gläubigen
b) Staatliches oder kirchliches Recht?
aa) Normsetzungsbefugnis kircheneigenen Arbeitsrechts?
bb) Vorrang staatlichen Rechts infolge des Abschlusses von Arbeitsverträgen?
cc) Synthese: Staatliches Recht modifiziert nach kirchlichem Selbstverständnis
c) Geltungsbereich des kirchlichen Arbeitsrechts
d) Die kircheneigenen Regelungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts
a) Der vom kirchlichen Selbstbestimmungsrecht gewährleistete Schutz
bb) Loyalitätsobliegenheiten und Sanktionierung bei deren Verletzung
(2) Auferlegung von Loyalitätsobliegenheiten
(3) Sanktionierung bei Verstoß gegen eine Loyalitätsobliegenheit
b) Einwirkungen des europäischen Rechts
aa) Konflikt mit der EMRK? Die kirchenarbeitsrechtliche Rechtsprechung des EGMR
(1) Die Rechtssachen „Schüth“, „Obst“ und „Siebenhaar“
(2) Rezeption: „Spannungsverhältnis“ – aber keine „Zeitenwende“
(3) Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts
bb) Auswirkungen der Richtlinie 2000/78/EG
(1) Nationale Umsetzung durch das AGG