Kirchliches Arbeitsrecht in Europa. Florian Scholz

Kirchliches Arbeitsrecht in Europa - Florian Scholz


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       (bb) Kirchenfreundliche Auslegung

       (b) Auferlegung von Loyalitätsobliegenheiten und Kündigung

       (3) Die Rechtsprechung des EuGH

       (a) Personalauswahl – Rechtssache „Egenberger“

       (b) Konfessionsabhängige Differenzierung bei Loyalitätsobliegenheiten – „Chefarztfall“

       (c) Rezeption der Entscheidungen

       (d) Folgeentscheidungen des BAG

       (aa) Verfahren „Egenberger“

       (bb) „Chefarztfall“

       (e) Auswirkungen in der Rechtspraxis

       (f) „Showdown“ vor dem Bundesverfassungsgericht?

       c) Die kircheneigenen Regelungen zum Individualarbeitsrecht

       aa) Katholische Kirche

       bb) Die „Loyalitätsrichtlinie“ der evangelischen Kirche

       3. Kollektives Arbeitsrecht

       a) Betriebliche Mitbestimmung

       aa) Normierte Exemtion von Mitbestimmung nach staatlichem Recht

       (1) Verfassungsrechtliche Fundierung

       (2) Reichweite der Ausklammerung

       (a) Erzieherische und karitative Betätigung

       (b) Zuordnung – „kirchliche“ Einrichtung

       bb) Das eigene Mitarbeitervertretungsrecht der Kirchen

       (1) Verpflichtung zur Schaffung eines eigenen Mitarbeitervertretungsrechts?

       (2) Geltungsgrundlage

       (3) Die kirchlichen Regelungen

       (a) Katholische Kirche (MAVO)

       (b) Evangelische Kirche (MVG-EKD)

       b) Tarifvertrags- und Koalitionsrecht

       aa) Arbeitskampf und kollektive Regelung von Arbeitsbedingungen

       (1) Konfliktlage

       (a) Tarifautonomie und Arbeitskampfrecht als Bestandteil der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 GG

       (b) Kirchliches Selbstbestimmungsrecht

       (2) Auflösung des Konflikts

       (a) Wechselseitiges Verhältnis der Verfassungsgüter

       (aa) Kein absoluter Vorrang der Koalitionsfreiheit

       (bb) Kein absoluter Vorrang des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts

       (cc) Abwägungsprogramm

       (b) Auflösung

       (3) Rechtsqualität und Inhaltskontrolle der Regelungen des „Dritten Weges“

       (4) Das Arbeitsrechts-Regelungsrecht der Kirchen

       (a) Katholische Kirche

       (b) Evangelische Kirche

       bb) Koalitionsbetätigung

       B. Österreich – Parallelen und Spiegelungen

       I. Die soziale Stellung der Kirchen und ihre Rolle als Arbeitgeber

       II. Staatskirchenrechtliche Grundlagen für das kirchliche Arbeitsrecht

       1. Geschichtliche Entwicklung

       2. Die Rechtsstellung der Kirchen im österreichischen Verfassungsrecht

       a) Grundlagen

       b) Leitprinzipien des österreichischen Staatskirchenrechts

       c) Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht nach Art. 15 StGG

       aa) Persönlicher Schutzbereich (Normadressat)

       (1)


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