Kirchliches Arbeitsrecht in Europa. Florian Scholz

Kirchliches Arbeitsrecht in Europa - Florian Scholz


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       (c) Oktroyierte Abstufung der Anforderungen

       (d) Rechtsgrundlage der Loyalitätsobliegenheiten

       (aa) Impliziter Vertragsinhalt

       (bb) Vertragliche Regelung

       (cc) Betriebsordnung

       cc) Kündigungsrecht

       (1) Allgemeine Rechtslage

       (2) Kündigungsrecht in kirchlichen Einrichtungen

       (a) Loyalitätsobliegenheitsverstoß als Kündigungsgrund

       (b) Frühere Rechtsprechung

       (c) Rechtsprechungsänderung in der Angelegenheit Painsecq

       3. Kollektives Arbeitsrecht

       a) Betriebliche Mitbestimmung

       b) Koalitionsrecht

       IV. Zusammenfassung und Vergleich

       1. Staatskirchenrechtliche Grundlagen

       2. Ausgangspunkte des kirchlichen Arbeitsrechts

       3. Kirchliches Individualarbeitsrecht

       4. Kirchliches Kollektivarbeitsrecht

       5. Fazit

       Teil 3 – Schlussbetrachtungen

       A. Abschließender Gesamtvergleich der Rechtsordnungen

       I. Staatskirchenrechtliche Grundentscheidungen als Produkt historischer Wurzeln

       II. National determinierter Umfang kirchlicher Selbstbestimmung

       III. Kirchliche Selbstbestimmung als Determinante für das kirchliche Arbeitsrecht

       IV. Die Berücksichtigung des kirchlichen Selbstverständnisses im Arbeitsrecht

       1. Anwendbarkeit des Arbeitsrechts bei der Beschäftigung von Laienmitarbeitern

       2. Individualarbeitsrecht

       a) Personalauswahl und Fragerecht

       b) Loyalitätsobliegenheiten

       c) Kündigung anlässlich einer Verletzung von Loyalitätsobliegenheiten

       d) Antidiskriminierungsrecht

       3. Kollektivarbeitsrecht

       B. Fazit und Ableitungen für das deutsche kirchliche Arbeitsrecht

       Literaturverzeichnis

       Lebenslauf

      Vorwort

      Die vorliegende Arbeit wurde vom Promotionsausschuss der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn im Juni 2020 als Dissertation angenommen.

      Mein besonderer Dank gilt meinem Doktorvater Herrn Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. für seine Betreuung und Unterstützung, vor allem aber für seinen Vorschlag, das kirchliche Arbeitsrecht aus rechtsvergleichender Perspektive im Rahmen einer Dissertation zu untersuchen. Ich kann dankbar resümieren, dass sich dieses Thema mit all seinen schillernden Facetten als Glücksfall für mich herausstellte und ich die wissenschaftliche Auseinandersetzung damit zu keinem Zeitpunkt als Pflichterfüllung empfand. Vielmehr entwickelte sich das Dissertationsprojekt innerhalb kurzer Zeit zu einer echten Herzensangelegenheit. Ebenfalls bedanken möchte ich mich bei Herrn Prof. Dr. Raimund Waltermann für die Erstellung des Zweitgutachtens und Herrn Prof. Dr. Moritz Brinkmann, LL.M. für die Übernahme des Vorsitzes in der Prüfungskommission.

      Das Gelingen einer Dissertation wird maßgeblich durch die Begleitumstände bedingt. Besonders hervorheben möchte ich diesbezüglich das von Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Stefan Muckel geleitete Institut für Religionsrecht an der Universität zu Köln, in dessen Bibliothek ich einen inspirierenden Arbeitsort vorfand und auf einen reichhaltigen Fundus staatskirchenrechtlicher Literatur zurückgreifen durfte. Bedanken möchte ich mich bei den stets hilfsbereiten Institutsmitarbeitern, die mir auch scheinbar unauffindbare Werke zur Verfügung stellten. Ebenso bedanken möchte ich mich bei den Mitarbeitern der rechtswissenschaftlichen Bibliotheken der Johannes Kepler Universität Linz sowie der Université de Reims Champagne-Ardenne, die mich so freundlich und geduldig während meiner recherchebedingten Auslandsaufenthalte unterstützten.

      Mein Dank gebührt auch Frau Rechtsanwältin Isabel Hexel, die mich während meiner promotionsbegleitenden Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Kanzlei Oppenhoff & Partner mit spannenden Aufgaben aus der anwaltlichen Praxis versorgte und damit ein willkommenes Gegengewicht zu meiner akademischen Tätigkeit bot.

      Herzlich bedanken möchte ich mich zudem bei meinem Mentor in der Kanzlei CMS Hasche Sigle, Herrn Rechtsanwalt Dr. Martin Lützeler, der mir während des sich unerwartet lange hinziehenden Zeitraums der Fertigstellung und Aktualisierung meiner Dissertation den erforderlichen Freiraum gewährte, als ich meine Tätigkeit als Rechtsanwalt bereits begonnen hatte.

      Dankbar bin ich darüber hinaus den Herausgebern Herrn Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. und Herrn Prof. Dr. Jacob Joussen


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