Kirchliches Arbeitsrecht in Europa. Florian Scholz

Kirchliches Arbeitsrecht in Europa - Florian Scholz


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bleibt festzustellen, dass diese Arbeit ohne den Rückhalt und die Unterstützung durch meine Freunde und Familie nicht möglich gewesen wäre. Danken möchte ich daher insbesondere meinen lieben Eltern, Barbara und Dieter Scholz, die mich vom Anbeginn gefördert und damit die wesentliche Grundlage für meinen persönlichen und beruflichen Lebensweg gelegt haben. Meiner Schwester Katja Scholz bin ich dankbar für die Durchsicht der Dissertation. Dankbar bin ich außerdem Julian Ebenfeld für seine hilfreichen Anregungen außerhalb der juristischen Perspektive während der zahlreichen Gespräche, in denen wir uns über den Prozess des wissenschaftlichen Arbeitens im Allgemeinen und mein Dissertationsthema ausgetauscht haben.

      Mein größter Dank gebührt schließlich meiner Verlobten, Anna Piras. Ohne ihre großzügige Unterstützung in jeder erdenklichen Weise und ihren Rückhalt wäre diese Arbeit nicht möglich gewesen. Ihr ist dieses Buch gewidmet.

      Köln, November 2020

      Florian Scholz

       „Denn wie wir an dem einen Leib viele Glieder haben, aber nicht alle Glieder denselben Dienst leisten, so sind wir, die vielen, ein Leib in Christus, als einzelne aber sind wir Glieder, die zueinander gehören. Wir haben unterschiedliche Gaben, je nach der uns verliehenen Gnade.“

      (Römer 12, 4-6)

      Teil 1

      Einführung

      A. Problemstellung

      Allerdings stehen einer Uniformisierung des kirchlichen Arbeitsrechts im Sinne eines paneuropäischen Standards bedeutende Schutzwälle gegenüber. Auf der Ebene des Gemeinschaftsrechts schützt der sogenannte „Kirchenartikel“ Art. 17 Abs. 1 AEUV den jeweiligen Status der Kirchen, den diese in den einzelnen Mitgliedstaaten genießen. Im Kontext der Anwendung der Europäischen Konvention für Menschenrechte ist die vom EGMR entwickelte margin of appreciation als nationaler Beurteilungsspielraum geeignet, die einzelstaatlichen Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen.

      In diesem Zusammenhang bedarf es insbesondere einer Beantwortung der folgenden Fragen: Gibt es einen spezifisch nationalen Status der Kirchen innerhalb des Arbeitsrechts? Besteht auf dem Gebiet des kirchlichen Arbeitsrechts ein gesamteuropäischer Standard? Und falls nicht, in welchem Maße unterscheidet sich die deutsche Rechtslage von derjenigen der anderen europäischen


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