Kirchliche Loyalitätspflichten und die Europäische Menschenrechtskonvention. Matthias Lodemann

Kirchliche Loyalitätspflichten und die Europäische Menschenrechtskonvention - Matthias Lodemann


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rel="nofollow" href="#u80b712ea-d2b8-47c2-a7c5-908c4c736661">III. Ordnen und Verwalten

       IV. Schrankenvorbehalt: Das für alle geltende Gesetz

       1. Ursprüngliche Interpretation und Heckel’sche Formel

       2. Jedermann-Formel des BVerfG

       3. Abwägungslehre

       a. Allgemeines

       b. Umfang der Berücksichtigung des kirchlichen Selbstverständnisses

       aa. Wechselwirkungslehre in Anlehnung an Art. 5 II GG

       bb. Kollisionsrechtlicher Ansatz

       cc. Verfassungsrecht als das für alle geltende Gesetz

       4. Zwischenfazit

       B. Konkrete Ausgestaltung im Arbeitsrecht

       I. Regelung der Arbeitsverhältnisse als Ordnen und Verwalten eigener Angelegenheiten

       II. Vertragliche Natur der Loyalitätsobliegenheiten: Grundrechtsverzicht durch kirchliche Arbeitnehmer

       1. Grundsätzliche Möglichkeiten des Grundrechtsverzichts

       2. Konkret: Grundrechtsverzicht durch kirchliche Arbeitnehmer?

       a. Dispositionsbefugnis über einschlägige Grundrechte

       b. Freiwilligkeit

       3. Zwischenfazit

       III. Grenze der Loyalitätsobliegenheiten

       1. Grundprinzipien der Rechtsordnung

       a. Willkürverbot

       b. Sittenwidrigkeit

       c. Ordre Public

       d. Weitere

       2. Konsequenzen für die konkrete Rechtsanwendung im Einzelfall

       a. Reichweite der fachgerichtlichen Prüfungskompetenz

       b. Insbesondere: Berücksichtigung kollidierender Arbeitnehmergrundrechte?

       aa. Berücksichtigung der kollidierenden Arbeitnehmergrundrechte

       bb. Interessenabwägung nach den Vorgaben der Religionsgemeinschaften

       cc. Stellungnahme

       IV. Zwischenfazit

       V. Prüfung der Loyalitätsobliegenheiten an den Grundprinzipien der Rechtsordnung, insbesondere zur Kodifizierung absoluter Kündigungsgründe

       1. Allgemeines

       2. Einzelprobleme

       3. Speziell: Der Kirchenaustritt als absoluter Kündigungsgrund

       a. Vorgaben der Religionsgemeinschaften

       b. Bewertung der kircheneigenen Vorgaben an den Maßstäben der Schrankentrias

       C. Ergebnis

       § 5 Exkurs: Die Kündigung im Wertewandel am Beispiel des LPartG

       A. Die Bewertung der Homosexualität durch die Religionsgemeinschaften

       B. Das LPartG als Ausdruck eines gesellschaftlich-moralischen Wertewandels

       C. Schlussfolgerungen für die Schrankentrias

       I. Wertewandel als Begrenzung des kirchlichen Selbstverwaltungsrechts

       II. Wertewandel ohne Einfluss auf die Glaubwürdigkeitsansprüche der Kirchen

       III. Ergebnis

       § 6 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz: ein Sachstandsbericht

       A. Problemaufriss

       I. Der Schutzgehalt des AGG

       II. Rechtfertigungstatbestände

       B. In Kürze: Regelungsgehalt der RL 2000/78/EG

       C. Meinungsstand

       I. Die Europarechtswidrigkeit des § 9 AGG, zugleich ein Angriff auf


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