Kirchliche Loyalitätspflichten und die Europäische Menschenrechtskonvention. Matthias Lodemann

Kirchliche Loyalitätspflichten und die Europäische Menschenrechtskonvention - Matthias Lodemann


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a. Historische Grundrechtsdogmatik des EuGH sowie Art. 6 III EU

       aa. Herleitung

       bb. EMRK-Bezug in der Gestalt der Rechtsprechung des EGMR?

       cc. Die relevanten Grundrechte

       dd. Fortbestand der Grundrechtsquellen nach Inkrafttreten der Grundrechte-Charta?

       ee. Zwischenfazit

       b. Grundrechtecharta

       aa. Allgemeines

       bb. Die relevanten Grundrechte

       (1) Konventionsentsprechende Rechte: Art. 52 III GRC

       (2) Schranken: Art. 52 I GRC

       (3) Konflikte im mehrpoligen Grundrechtsverhältnis: Art. 52, 53 GRC

       cc. Zwischenfazit

       c. EMRK-Beitritt der EU

       aa. Rechtliche Voraussetzungen des Beitritts

       bb. Ausgestaltung und Problemstellungen des Beitritts

       cc. Zwischenfazit: Schlussfolgerungen für das Verhältnis von EGMR und EuGH

       d. Beispiele

       aa. Materielle Divergenzen

       bb. Überprüfung von Unionsrecht

       e. Ergebnis: Subordination des EuGH durch weite Präjudizwirkung des EGMR

       3. Übertragung auf die Fragestellungen des kirchlichen Arbeitsrechts

       § 8 Zusammenfassung: Lösungsalternativen

       A. Beibehaltung der bisherigen Rechtslage: Güterabwägung nach den Vorgaben der Kirchen

       I. Konkreter Lösungsansatz

       II. Möglichkeit des Fortbestands unter den neuen Einflüssen

       1. Fortbestand nach Inkrafttreten des AGG

       2. Fortbestand nach der Rechtsprechung des EGMR zum kirchlichen Arbeitsrecht

       III. Ergebnis

       B. Darlegungslast der kirchlichen Arbeitgeber

       I. Konkrete Darlegungslast im Einzelfall

       II. Abstrakt-generelle Darlegungslast

       III. Obliegenheit der Kirchen zur präziseren Ausformulierung der Loyalitätspflichten

       1. Regelungsauftrag als Obliegenheit der Kirchen

       2. Kein Verstoß gegen negative Religionsfreiheit

       3. Regelungsauftrag nicht nur über das „Ob“, sondern auch über das „Wie“

       4. Keine Obliegenheit zur Stufung der Loyalitätsobliegenheiten

       5. Ergebnis: Gestaltungsauftrag nur teilweise hinreichend ausgefüllt

       C. Fachgerichtliche Verhältnismäßigkeitsprüfung

       I. Gleichbehandlung mit Tendenzbetrieben

       II. Verhältnismäßigkeitsprüfung außerhalb des Regimes der Tendenzbetriebe

       D. Fazit der Lösungsalternativen

       E. Exkurs: § 9 KSchG

       I. Hintergründe und Vergleichbares

       II. Grundsätzliche Anwendbarkeit des § 9 KSchG

       III. Ausgestaltung

       F. Zusammenfassung

       § 9 Gesamtergebnis

       Literaturverzeichnis

       Materialien

       Curriculum Vitae

      VORWORT

      Die vorliegende Dissertation wurde im Sommersemester 2013 an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn zur Promotion angenommen. Das Manuskript wurde im März 2012 fertiggestellt. Soweit möglich,


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