Wirtschaftsvölkerrecht. Markus Krajewski
für Entwicklungsländer im WTO-Recht
a) Geschichtlicher Hintergrund
b) Besondere und differenzierte Behandlung als Grundsatz des WTO-Rechts
c) Präferenzsysteme und die Enabling Clause
2. Regulierung des Rohstoffhandels
a) Internationale Rohstoffabkommen
b) Transparenzregeln für Rohstoffmärkte
3. EU-AKP-Assoziierungsabkommen
III. Finanzierung und Verschuldung
1. Entwicklungsfinanzierung durch die Weltbank
2. Staatsverschuldung und Zahlungskrisen
a) Hintergrund und Maßnahmen zur Reduzierung der Verschuldungskrise
b) Zahlungsnotstand und Insolvenzverfahren für Staaten
IV. Recht auf Entwicklung als Menschenrecht?
Teil 7 Regionale Wirtschaftsintegration
I. Grundlagen
1. Formen regionaler Integration
2. Proliferation und Wandel regionaler Integration
II. Verhältnis regionaler zu multilateraler Integration
1. Grundsätzliche Perspektiven
2. Regionale Integrationsabkommen und WTO-Recht
III. Beispiele regionaler Integration
1. Nordamerikanische Freihandelsabkommen
2. Integrationsabkommen in Lateinamerika und der Karibik
3. Integrationsabkommen in Asien: ASEAN und RCEP
4. Regionale Wirtschaftsintegration in Afrika
Hinweise zum Auffinden der Rechtsquellen des Wirtschaftsvölkerrechts
Wie jedes Rechtsgebiet kann auch das Wirtschaftsvölkerrecht nicht ohne die Kenntnis der einschlägigen Normen verstanden werden. Auch wenn wichtige Normen in diesem Buch im Wortlaut zitiert werden, sind die Texte der jeweiligen völkerrechtlichen Verträge unerlässliche Hilfsmittel für das Studium des Wirtschaftsvölkerrechts. Leider gibt es keine Textsammlung, die alle in diesem Buch erörterten Verträge enthält. Folgende Textsammlungen sind auf dem Markt erhältlich:
– | Sartorius II, Internationale Verträge, Europarecht (C. H. Beck). Diese Loseblattsammlung, die als Standardtextsammlung für das Völker- und Europarecht gilt, enthält neben allgemeinen völkerrechtlichen Verträgen folgende wirtschaftsvölkerrechtliche Normen: IWF- und Weltbank-Übereinkommen, ICSID- und MIGA-Abkommen, WTO-Übereinkommen, GATT und das WTO-Streitschlichtungsübereinkommen (DSU). |
– | WTO, Welthandelsorganisation (Beck-Texte im dtv). Diese Sammlung enthält die wichtigsten WTO-Verträge, aber keine weiteren wirtschaftsvölkerrechtlichen Normen. |
– | Völker- und Europarecht, mit WTO-Recht (C. F. Müller). Diese etwas preisgünstigere Alternative zum Sartorius II enthält neben dem allgemeinen Völkerrecht einige wichtige WTO-Verträge (WTO-Übereinkommen, GATT, GATS, TRIPS, DSU und TPRM). Weitere WTO-Verträge und der Mustervertrag für die deutschen Investitionsschutzverträge werden auf den Verlagsseiten im Internet bereitgestellt. |
In Ergänzung zu diesen Sammlungen ist daher auf das Amtsblatt der Europäischen Union für die Verträge, denen die EU beigetreten ist und das Bundesgesetzblatt Teil II für die Verträge, denen die Bundesrepublik Deutschland beigetreten ist, zurückzugreifen. Das Amtsblatt der EU ist unter http://eur-lex.europa.eu/oj/direct-access.html und das Bundesgesetzblatt II unter http://www1.bgbl.de/ im Internet abrufbar. Wirtschaftsvölkerrechtliche Verträge, denen (auch) die Schweiz beigetreten ist, finden sich in der Systematischen Sammlung des Schweizer Bundesrechts, die im Internet unter https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/international.html zur Verfügung steht.