Kapitalmarktrecht. Petra Buck-Heeb

Kapitalmarktrecht - Petra Buck-Heeb


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Kein Haftungsausschluss (§ 12 WpPG) 8. Rechtsfolge: Schadensersatz (§§ 249 ff BGB) – Erstattung des Erwerbspreises und üblicher Erwerbskosten Zug um Zug gegen Übertragung der Wertpapiere (§ 9 Abs. 1 Satz 1 WpPG) – Differenzbetrag zwischen Veräußerungspreis und Erwerbspreis und übliche Kosten (§ 9 Abs. 2 WpPG)

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      Gutachtenaufbau

       § 14 WpPG (Haftung für fehlenden Prospekt)

1. Prospektpflicht
2. Fehlender Prospekt entgegen Art. 3 Abs. 1 ProspektVO
3. Haftungsadressat – Emittent – Anbieter
4. Ersatzberechtigung des Anspruchstellers – entgeltlicher Erwerb der Wertpapiere – innerhalb von sechs Monaten nach erstmaliger Einführung der Wertpapiere
5. Haftungsbegründende Kausalität – nach hM nicht erforderlich
6. Verschulden – nach hM Kenntnis oder grobe Fahrlässigkeit – wird nach hM vermutet
7. Kein Haftungsausschluss (§ 14 Abs. 4 WpPG)
8. Rechtsfolge: Schadensersatz (§§ 249 ff BGB) – Erstattung des Erwerbspreises und üblicher Erwerbskosten Zug um Zug gegen Übertragung der Wertpapiere (§ 14 Abs. 1 Satz 1 WpPG) – Differenzbetrag zwischen Veräußerungspreis und Erwerbspreis und übliche Kosten (§ 14 Abs. 2 WpPG)

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      Gutachtenaufbau

      § 11 WpPG (Haftung für fehlerhaftes Wertpapier-Informationsblatt)

1. Wesentliche Angaben unrichtig, irreführender Inhalt oder fehlender Warnhinweis
2. Haftungsbegründende Kausalität – wird widerleglich vermutet
3. Verschulden – Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit – wird widerleglich vermutet
4. Rechtsfolge: Schadensersatz

      337

      

      Gutachtenaufbau

      § 20 Abs. 1 Satz 1 VermAnlG (Haftung für fehlerhaften Verkaufsprospekt)

1. Verkaufsprospekt über Vermögensanlagen
2. Prospektfehler (Unrichtigkeit/Unvollständigkeit wesentlicher Prospektangaben)
3. Haftungsadressat
4. Ersatzberechtigung des Anspruchstellers – entgeltlicher Erwerb – innerhalb von max. zwei Jahren nach erstem öffentlichem Angebot
5. Haftungsbegründende Kausalität – zwischen fehlerhaftem Prospekt und Erwerb der Vermögensanlage – wird vermutet (§ 20 Abs. 4 Nr. 1 VermAnlG)
6. Verschulden – Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Prospektfehlers – wird vermutet (§ 20 Abs. 3 VermAnlG)
7. Kein Haftungsausschluss (§ 20 Abs. 4 VermAnlG)
8. Rechtsfolge: Schadensersatz (§§ 249 ff BGB) – Erstattung des Erwerbspreises und übliche Erwerbskosten Zug um Zug gegen Übertragung der Vermögensanlage (§ 20 Abs. 1 Satz 1 VermAnlG) – Differenzbetrag zwischen Veräußerungspreis und Erwerbspreis und übliche Kosten (§ 20 Abs. 2 VermAnlG)

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      Gutachtenaufbau

      § 21 Abs. 1 Satz 1 VermAnlG (Haftung für fehlenden Verkaufsprospekt)

1. Pflicht zur Erstellung eines Verkaufsprospekts über Vermögensanlagen
2. Fehlen eines Prospekts entgegen § 6 VermAnlG
3. Haftungsadressat
4. Ersatzberechtigung des Anspruchstellers – entgeltlicher Erwerb – innerhalb von max. zwei Jahren nach erstem öffentlichem Angebot
5. Haftungsbegründende Kausalität – str., ob erforderlich
6. Verschulden – str., ob erforderlich
7. Kein Haftungsausschluss (§ 21 Abs. 4 VermAnlG)
8. Rechtsfolge: Schadensersatz (§§ 249 ff BGB) – Erstattung des Erwerbspreises und übliche Erwerbskosten Zug um Zug gegen Übertragung der Vermögensanlage (§ 21 Abs. 1 Satz 1 VermAnlG) – Differenzbetrag zwischen Veräußerungspreis und Erwerbspreis und übliche Kosten (§ 21 Abs. 2 VermAnlG)

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      Gutachtenaufbau

      § 22 Abs. 1 Satz 1 VermAnlG (Haftung für unrichtiges Vermögensanlagen-Informationsblatt)

1. Irreführende, unrichtige oder mit Verkaufsprospekt nicht vereinbare Angaben
2. Kausalität (Anleger muss beweisen)
3.
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