Kapitalmarktrecht. Petra Buck-Heeb
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Gutachtenaufbau
§ 14 WpPG (Haftung für fehlenden Prospekt)
1. | Prospektpflicht |
2. | Fehlender Prospekt entgegen Art. 3 Abs. 1 ProspektVO |
3. | Haftungsadressat – Emittent – Anbieter |
4. | Ersatzberechtigung des Anspruchstellers – entgeltlicher Erwerb der Wertpapiere – innerhalb von sechs Monaten nach erstmaliger Einführung der Wertpapiere |
5. | Haftungsbegründende Kausalität – nach hM nicht erforderlich |
6. | Verschulden – nach hM Kenntnis oder grobe Fahrlässigkeit – wird nach hM vermutet |
7. | Kein Haftungsausschluss (§ 14 Abs. 4 WpPG) |
8. | Rechtsfolge: Schadensersatz (§§ 249 ff BGB) – Erstattung des Erwerbspreises und üblicher Erwerbskosten Zug um Zug gegen Übertragung der Wertpapiere (§ 14 Abs. 1 Satz 1 WpPG) – Differenzbetrag zwischen Veräußerungspreis und Erwerbspreis und übliche Kosten (§ 14 Abs. 2 WpPG) |
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Gutachtenaufbau
§ 11 WpPG (Haftung für fehlerhaftes Wertpapier-Informationsblatt)
1. | Wesentliche Angaben unrichtig, irreführender Inhalt oder fehlender Warnhinweis |
2. | Haftungsbegründende Kausalität – wird widerleglich vermutet |
3. | Verschulden – Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit – wird widerleglich vermutet |
4. | Rechtsfolge: Schadensersatz |
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Gutachtenaufbau
§ 20 Abs. 1 Satz 1 VermAnlG (Haftung für fehlerhaften Verkaufsprospekt)
1. | Verkaufsprospekt über Vermögensanlagen |
2. | Prospektfehler (Unrichtigkeit/Unvollständigkeit wesentlicher Prospektangaben) |
3. | Haftungsadressat |
4. | Ersatzberechtigung des Anspruchstellers – entgeltlicher Erwerb – innerhalb von max. zwei Jahren nach erstem öffentlichem Angebot |
5. | Haftungsbegründende Kausalität – zwischen fehlerhaftem Prospekt und Erwerb der Vermögensanlage – wird vermutet (§ 20 Abs. 4 Nr. 1 VermAnlG) |
6. | Verschulden – Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Prospektfehlers – wird vermutet (§ 20 Abs. 3 VermAnlG) |
7. | Kein Haftungsausschluss (§ 20 Abs. 4 VermAnlG) |
8. | Rechtsfolge: Schadensersatz (§§ 249 ff BGB) – Erstattung des Erwerbspreises und übliche Erwerbskosten Zug um Zug gegen Übertragung der Vermögensanlage (§ 20 Abs. 1 Satz 1 VermAnlG) – Differenzbetrag zwischen Veräußerungspreis und Erwerbspreis und übliche Kosten (§ 20 Abs. 2 VermAnlG) |
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Gutachtenaufbau
§ 21 Abs. 1 Satz 1 VermAnlG (Haftung für fehlenden Verkaufsprospekt)
1. | Pflicht zur Erstellung eines Verkaufsprospekts über Vermögensanlagen |
2. | Fehlen eines Prospekts entgegen § 6 VermAnlG |
3. | Haftungsadressat |
4. | Ersatzberechtigung des Anspruchstellers – entgeltlicher Erwerb – innerhalb von max. zwei Jahren nach erstem öffentlichem Angebot |
5. | Haftungsbegründende Kausalität – str., ob erforderlich |
6. | Verschulden – str., ob erforderlich |
7. | Kein Haftungsausschluss (§ 21 Abs. 4 VermAnlG) |
8. | Rechtsfolge: Schadensersatz (§§ 249 ff BGB) – Erstattung des Erwerbspreises und übliche Erwerbskosten Zug um Zug gegen Übertragung der Vermögensanlage (§ 21 Abs. 1 Satz 1 VermAnlG) – Differenzbetrag zwischen Veräußerungspreis und Erwerbspreis und übliche Kosten (§ 21 Abs. 2 VermAnlG) |
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Gutachtenaufbau
§ 22 Abs. 1 Satz 1 VermAnlG (Haftung für unrichtiges Vermögensanlagen-Informationsblatt)
1. | Irreführende, unrichtige oder mit Verkaufsprospekt nicht vereinbare Angaben |
2. | Kausalität (Anleger muss beweisen) |
3. |
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