Strafrecht Besonderer Teil. Olaf Hohmann

Strafrecht Besonderer Teil - Olaf Hohmann


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aus medizinischen Maßnahmen besonders ernste, vom Patienten regelmäßig nicht einzuschätzende Folgen entstehen können, sind an die ärztliche Sorgfalt hohe Anforderungen zu stellen.[5] Im Übrigen kommen im Einzelfall spezielle Bestimmungen als Maßstab der erforderlichen Sorgfalt in Betracht, beispielsweise das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG)[6] oder die StVO, aber auch Sport- oder technische Regeln,[7] die Polizeigewahrsamsordnungen der Länder[8] sowie die Verpflichtung, Waffen und Munition sicher aufzubewahren (§ 36 Abs. 1 WaffG).[9]

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      Beispiel:

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      Beachte:

      Vertiefungshinweis:

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      Beispiel:

      A setzt das Wohnhaus des B in Brand. Dessen Sohn C erkennt das für ihn bestehende Risiko, eilt aber gleichwohl in das in Flammen stehende Gebäude, um dort befindliche Menschen zu retten. Dabei stirbt er.

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      Beispiel:

      Jeweils sorgfaltswidriges Verhalten des Statikers und des Bauleiters führen zum Einsturz eines Hauses, der den Tod eines Menschen verursacht.

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1. Welche Maßstäbe sind beim § 222 an die Fahrlässigkeit anzulegen? → Rn. 2
2. Wie wirkt sich das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit im Rahmen des § 222 aus? → Rn. 4 f.
3. Ist dieses Prinzip für bestimmte Fälle einzuschränken? → Rn. 6 ff.

      Aufbauschema (§ 222)

1. Tatbestand a) Objektiver Tatbestand (1) Den Tod (2) Einen (anderen) Menschen (3) Durch (objektive) Fahrlässigkeit verursachen (4) Pflichtwidrigkeitszusammenhang b) Subjektiver Tatbestand – Vorsatz
2. Rechtswidrigkeit
3. Schuld

      Empfehlungen zur vertiefenden Lektüre:

      Leitentscheidungen: BGHSt 24, 342 – „Selbstmordfall“; BGHSt 32, 262 – „Heroinspritzenfall“;


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