Arbeitsrecht in der Umstrukturierung. Stefan Schwab
rel="nofollow" href="#ulink_b2cc7435-5e8d-5f3c-8c5f-533e7fda483b">Beendigung der Bindung an Firmentarifverträge
cc)Analoge Anwendung von § 120 InsO?
dd)Aufhebungstarifvertrag/Tarifwechsel
(1)Aufhebungs- und Änderungstarifvertrag
(2)Störung der Geschäftsgrundlage
(3)Beendigung der Tarifbindung durch Betriebsübergang/Betriebsverlagerung
b)Beendigung der Bindung an Verbandstarifverträge
aa)Beendigung der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband
(1)Austrittsvereinbarung/Wechsel in OT-Mitgliedschaft
(2)Beendigung der Mitgliedschaft durch Kündigung
(3)Beendigung der Nachbindung an Verbandstarifverträge (§ 3 Abs. 3 TVG)
bb)Außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeberverband
cc)Aufhebungs- bzw. Änderungstarifvertrag
dd)Beendigung der Tarifbindung durch Betriebsübergang/Betriebsverlagerung
c)Gestaltungshinweise zur Vermeidung einer Tarifbindung im Insolvenzfall
aa)Kein Ausschluss der Nachbindung an Verbandstarifverträge
bb)Vereinbarung von Sonderkündigungsrechten
cc)Anspruch auf Aufhebung/Anpassung/Neuverhandlung im Insolvenzfall
d)Beendigung der Nachwirkung nach § 4 Abs. 5 TVG
f)Kann die Anwendbarkeit eines günstigeren Firmentarifvertrags ggf. erzwungen werden?
3.Welche Besonderheiten müssen bei Sanierungstarifverträgen beachtet werden
a)Tarifrechtliche Zulässigkeit und Vorgaben
b)Einbeziehung von Sanierungstarifverträgen in Bezugnahmeklauseln?
c)Beendigung des Sanierungstarifvertrags
d)Typische Inhalte eines Sanierungstarifvertrags
bb)Arbeit ohne Lohnausgleich/Flexibilisierung des Arbeitszeitregimes