Arbeitsrecht in der Umstrukturierung. Stefan Schwab
eines Betriebsrats als Voraussetzung
2.Wahl eines Betriebsrats nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
3.Nachteilsausgleichsansprüche bei mitbestimmungswidriger Umsetzung der Betriebsänderung
II.Auf den Interessenausgleich bezogene Besonderheiten
1.Die Sonderregeln der §§ 121, 122 InsO
2.Das Verfahren nach § 122 InsO
aa)Rechtzeitige und umfassende Unterrichtung
bb)Verhandlungen innerhalb der Dreiwochenfrist
cc)Maßgeblicher Zeitpunkt für Unterrichtung und Verhandlungsbeginn bzw. -aufforderung
bb)Zweistufige Prüfung durch das Arbeitsgericht
cc)Das arbeitsgerichtliche Verfahren
c)Interessenausgleich und Insolvenzplan
3.Der Sozialplan in der Insolvenz und in Insolvenznähe (§§ 123, 124 InsO)
aa)Verhältnis zwischen allgemeinen und insolvenzspezifischen Dotierungsschranken
bb)Dotierung von Sozialplänen außerhalb der Insolvenz
cc)Insolvenzspezifische Sonderregelungen für Sozialpläne im Überblick
b)Der Insolvenzsozialplan (§ 123 InsO)
aa)Zeitlicher Anwendungsbereich des § 123 InsO
(2)Spezifisch insolvenzrechtliche Schranken
cc)Einigungsstellenverfahren in der Insolvenz
dd)Erzwingbarer Sozialplan ohne Einigungsstellenverfahren
ee)Insolvenzspezifische Regeln für freiwillige Sozialpläne
ff)Analoge Anwendung der §§ 123, 124 InsO
gg)Verjährung und Ausschlussfristen
hh)Prozessuales und Zwangsvollstreckung
c)Insolvenznaher Sozialplan (Widerruf des Sozialplans aus der kritischen Phase)
d)Keine Umgehung von §§ 123, 124 InsO durch auflösende Bedingungen
D.Kostensenkung durch Personalabbau – Richtige Strategie und insolvenzbedingte Besonderheiten