Insolvenzstrafrecht. Gerhard Dannecker

Insolvenzstrafrecht - Gerhard Dannecker


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BGB-Gesellschaft 0,7 (0,7) Einzelfirma 3,4 (3,3) OHG 0,2 (0,1) KG 0,3 (0,3) GmbH & Co. KG 4,0 (3,9) GmbH 30,3 (31,3) UG (haftungsbeschränkt) 8,6 (7,5) AG 0,5 (0,6) eG 0,1 (0,1) e. V. 0,6 (0,7)

      Anteile in Prozent; ( ) = Vorjahresangaben

      Quelle: Creditreform Datenbank

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      Die Limited ist eine ursprünglich aus Großbritannien stammende Gesellschaftsform mit eigener Rechtspersönlichkeit, die strukturell der deutschen GmbH ähnlich ist. Im angelsächsischen Raum stellt sie für kleinere Unternehmen die gebräuchlichste Form der Kapitalgesellschaft dar. Da in Großbritannien keine der deutschen GmbH entsprechende Rechtsform existiert, erfüllen dort private Formen der Aktiengesellschaft (so genannte Private/Propriety/Proprietary Limited Company – Pty. Ltd. Co.) die wirtschaftliche Funktion der GmbH, wobei lediglich die Aktien der öffentlichen Aktiengesellschaft (Public Limited Company, PLC) an der Börse gehandelt werden können. Innerhalb der Limiteds unterscheidet man zwischen folgenden Formen:

die „private limited company by shares“ (kurz: Ltd.), welche die übliche Unternehmensform gerade für kleine und mittelständische Unternehmen ist,
die „private limited company by guarantee“, bei der, abweichend von der üblichen Form der Aktiengesellschaft, kein Stammkapital gebildet wird, sondern die Aktionäre eine Garantie abgeben, dass sie im Falle der Insolvenz der Gesellschaft bis zu einem bestimmten Betrag für Gesellschaftsverbindlichkeiten einstehen werden,
die „public limited company“ (kurz: PLC), welche die übliche Unternehmensform für große, oft börsennotierte Unternehmen ist, und die „company limited by guarantee“, bei der es sich um eine Sonderform handelt, die bei nicht gewinnorientierten Unternehmen zur Anwendung kommt.

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