Insolvenzstrafrecht. Gerhard Dannecker
target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_488a80b6-c1fb-534e-82fb-73cf54998aee">Auferlegung von Pflichten
a)Auskunftspflichten des Schuldners
b)Mitwirkungspflichten des Schuldners
c)Sonstige Pflichten des Schuldners
F.Verzahnung von Insolvenzrecht und Insolvenzstrafrecht
I.Normauslegung und Normausfüllung
2.Tatbestandliche Bestimmtheit
3.Leichtfertige Begehungsweise/Berufsfahrlässigkeit im Wirtschaftsstrafrecht
II.Wahrheitsermittlung und Selbstbelastungsfreiheit
2.Beweisverbote
b)Besonderheiten im Insolvenzstrafrecht
aa)Der Gemeinschuldnerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts
bb)Beweisverwendungsverbot des § 97 Abs. 1 S. 3 InsO
c)Beweisverwertungsverbote bei Urteilsabsprachen
III.Sicherung der Masse durch Außenstehende, Eingriffe in die Unternehmensorganisation
1.Sicherung der Masse durch Außenstehende
a)Bildung eines Gläubigerpools
aa)Vom Poolvertrag im Allgemeinen und dem Sicherungspool im Besonderen
(2)Der krisengeborene Sanierungspool
(3)Der krisengeborene Verwertungspool
cc)Privat- und insolvenzrechtliche Gesichtspunkte
b)Einrichtung eines Gläubiger-Fonds
c)Gründung von Auffang-, Sanierungs- oder Betriebsübernahmegesellschaften
2.Eingriffe in die Unternehmensorganisation
IV.Maßnahmen zur Massesicherung und zur Befriedigung von Gläubigern
V.Auswirkungen der Insolvenz auf die soziale Stellung des Mandanten
2.Beschränkungen bei öffentlichen Aufträgen
3.Beschränkung der Berufsfreiheit
4.Versagung der Restschuldbefreiung