Insolvenzstrafrecht. Gerhard Dannecker
1.Durchsuchung und Beschlagnahme gemäß §§ 94 ff. StPO
a)Durchsuchung und Beschlagnahme in Privatwohnungen
b)Durchsuchung und Beschlagnahme in Geschäftsräumen
aa)In §§ 52 ff. StPO bezeichnete Personen
bb)Beschlagnahmefreie Gegenstände nach § 97 Abs. 1 StPO
dd)Grenzen des Beschlagnahmeverbots
(1)Der Zeugnisverweigerungsberechtigte wird zum Beschuldigten
(3)Buchhaltungs- und Geschäftsunterlagen als Tatwerkzeuge nach § 97 StPO
ee)Beschlagnahme von Unterlagen beim Syndikusanwalt
ff)Entbindung von der Schweigepflicht
(1)Entbindung durch das Geschäftsleitungsorgan der Insolvenzschuldnerin
(2)Entbindung durch den Insolvenzverwalter
(3)Entbindung durch den Insolvenzverwalter in Verbindung mit dem beschuldigten Geschäftsführer einer GmbH
(6)Sonderfall: Beschlagnahme von Mandantenunterlagen beim Berater
gg)Folgen des Beschlagnahmeverbots
hh)Beschlagnahme von Behördenakten (§ 96 StPO)
ii)Teilnahme eines Wirtschaftsreferenten
2.Beweissicherung im EDV-Bereich
a)Die Rolle der EDV-Beweissicherung
b)Durchsuchungen im EDV-Bereich
bb)Inbetriebnahme von EDV-Anlagen
dd)Umfang und Grenzen der Durchsuchungsbefugnisse
ee)Durchsuchungen mit Auslandsbezug
ff)Ausführung der Durchsuchung
c)Beschlagnahme von Computerdaten
d)Strafprozessuale Mitwirkungspflichten
aa)Mitwirkungspflichten der Telekommunikationsdienstleister
cc)Editionspflicht (§ 95 StPO)
3.Telekommunikationsüberwachung gemäß §§ 100a ff. StPO
a)Heimliche Überwachung der Telekommunikation im IT-System (sog. „Quellen-TKÜ“)