Insolvenzstrafrecht. Gerhard Dannecker
target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_8e4e2752-0de1-5718-9403-30fb42edf279">Auswertung wirtschaftskriminalistischer Beweiszeichen
3.Strafanzeige
b)Anforderungen an den Inhalt einer Strafanzeige
c)Rechtsmissbräuchliche Anzeigen
d)Konsequenzen einer Strafanzeige
4.Selbstanzeige des Schuldners
5.Zufallsfunde im Sinne von § 108 Abs. 1 StPO
II.Untersuchungsspektrum
1.Auswertung von Betriebsprüfungen
2.Auswertung von Angaben im Insolvenzverfahren gemäß § 97 InsO
3.Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden mit anderen Institutionen
a)Zusammenarbeit mit öffentlichen Institutionen auf nationaler Ebene
aa)Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
bb)Bundeszentralamt für Steuern
cc)Informationszentrale für den Steuerfahndungsdienst beim Finanzamt Wiesbaden I, IZ-SteuFa
dd)Bundesagentur für Arbeit (BfA)
ee)Industrie- und Handelskammern (IHK)
b)Zusammenarbeit mit privaten Institutionen auf nationaler Ebene
bb)Institutionen der freiwilligen Selbsthilfe
(1)Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW)
(3)Verband der Vereine Creditreform e.V
(4)Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände
c)Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen
aa)Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)
bb)Europäisches Justizielles Netz für Strafsachen (EJN)
cc)Einheit für justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union (Eurojust)
dd)Europäisches Polizeiamt (EUROPOL)
4.Auswertung von Erkenntnissen aus der Vernehmung des Beschuldigten
5.Auswertung von Erkenntnissen aus der Vernehmung von Zeugen
a)Auskunftsverweigerungsrecht eines Zeugen gemäß § 55 StPO
aa)Bei Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils
bb)Bei fehlender Rechtskraft bezüglich des Straf- bzw. sonstigen Rechtsfolgenausspruchs
cc)Bei Vorliegen eines rechtskräftigen Freispruchs
b)Sachverhaltsaufklärung im Ermittlungsverfahren durch Fragebögen an Zeugen
III.Eingriffsbefugnisse