Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden. Kurt E. Böhme
target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_1e74512d-75cd-5cab-a445-dce6879904c9">Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB
3.Haftung des Halters für den Verrichtungsgehilfen nach § 831 BGB
5.Billigkeitshaftung nach § 829 BGB
III.Der gestellte sowie der provozierte Unfall
1.Der ursächliche Zusammenhang zwischen dem Unfall (Schadensereignis) und dem eingetretenen Schaden
a)Haftungsbegründende Kausalität
b)Haftungsausfüllende Kausalität
c)Organische/Psychische Folgeschäden
2.Beweislast im Rahmen der Gefährdungs- und Verschuldenshaftung
a)Zur haftungsbegründenden Kausalität
b)Zur haftungsausfüllenden Kausalität
1.Anwendungsbereich und Grundpflichten
c)Fahruntüchtigkeit nach Alkoholgenuss
2.Ein- und Aussteigen (§ 14 StVO)
a)Sorgfalt des Ein- und Aussteigenden
b)Sorgfalt des Vorbeifahrenden
3.Einfahren auf die Straße (§ 10 StVO)
4.Anfahren vom Straßenrand (§ 10 StVO)
6.Liegenbleiben und Abschleppen von Fahrzeugen (§§ 15, 15a StVO)
7.Parkplätze/Parkhäuser/Tankstellen/Werksgelände
8.Vorbeifahren
c)an Kfz und Hindernissen (§ 6 StVO)
9.Überholen (§ 5 StVO)