Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden. Kurt E. Böhme
3.Beschränkung der Haftung anderer Personen, § 105 SGB VII
a)Gesetzesbegründung zu § 105 Abs. 1 SGB VII
b)Betrieb i.S.d. § 105 SGB VII
d)Nicht versicherte Unternehmer, § 105 Abs. 2 SGB VII
e)Unfall auf „gemeinsamer Betriebsstätte“
f)Wegfall der Haftungsbeschränkung
4.Zweitschädiger/gestörtes Gesamtschuldverhältnis
6.Bindung der Gerichte und Aussetzung des Verfahrens
IV.Hilfeleistung bei Unglücksfällen, § 2 Abs. 1 Nr. 13a SGB VII
V.Ausschluss der Haftung bei Unfällen von Beamten und Soldaten
2.Teilnahme am allgemeinen Verkehr
3. Kapitel Die Haftung öffentlich-rechtlicher Körperschaften
I.Haftung bei Fahrten in Ausübung des Hoheitsrechts
3.Ausübung „öffentlicher Gewalt“ – Amtspflichten
6.Verweisungsprivileg des § 839 Abs. 1 S. 2 BGB
II.Haftung bei sonstigen Fahrten
IV.Haftung für durch Angehörige der NATO-Truppen und ihres zivilen Gefolges herbeigeführte Kraftverkehrsschäden
VI.Straßenverkehrssicherungspflicht
4.Verkehrsberuhigende Maßnahmen
4. Kapitel Der Umfang des Schadens
1.Ersatz des Sachschadens (im Rahmen der Gefährdungs- und Verschuldenshaftung)
2.Ersatz des Personenschadens