Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden. Kurt E. Böhme
des § 8a StVG
2.Haftungsbeschränkungen gegenüber Insassen
a)Bei entgeltlicher, geschäftsmäßiger Personenbeförderung
b)Bei unentgeltlicher Beförderung
bb)Vertraglicher Haftungsausschluss
cc)Mitverschulden des Fahrgastes
dd)Wirkung des Haftungsausschlusses bzw. des Mitverschuldens
VII.Haftungsausgleich nach §§ 7, 17 StVG, 426, 840, 830 BGB
1.Grundsätze
a)Haftungssystem des § 17 StVG
b)Gesamtschuldverhältnis, §§ 7, 17 StVG, § 840 BGB
2.Schadensverursachung durch mehrere Kfz – § 17 Abs. 1 StVG
3.Schadensverursachung durch Kfz und Anhänger
4.Schadensverursachung durch Kfz und Eisenbahn
5.Schadensverursachung durch Kfz und Tier
6.Der Ausgleichsanspruch bei Verletzung des Ehepartners und von Familienangehörigen
7.Rückgriff eines Versicherers oder Arbeitgebers gegen einen Familienangehörigen des Versicherungsnehmers bzw. gegen den mit diesem in häuslicher Gemeinschaft lebenden Schädiger
a)Grundsätze
aa)Schadenfälle mit Eintritt bis 31.12.2007
bb)Schadenfälle mit Eintritt ab 1.1.2008
b)Familienangehörige/Häusliche Gemeinschaft
aa)Schadenfälle mit Eintritt bis 31.12.2007
bb)Schadenfälle mit Eintritt ab 1.1.2008
c)Hinweise
dd)Zu § 87a BBG-alt bzw. 76 BBG, § 6 EFZG
ee)Zu § 110 SGB VII (§ 640 RVO) – Regress bei einem Arbeitsunfall –
8.Ausgleichsanspruch bei einem Arbeitsunfall
9.Ausgleichung bei Schädigung eines beteiligten Halters durch einen anderen Halter
10.Durchführung der Ausgleichung
b)Berücksichtigung des schuldhaften Verhaltens der Beteiligten
c)Die Ausgleichsrechnung