Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden. Kurt E. Böhme
Massenunfälle
12.Haftung nach dem Umweltschadengesetz (Sonderproblematik)
a)Beförderung gefährlicher oder umweltschädlicher Güter (Gefahrguttransporte)
b)Beförderung sonstiger Güter im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit
2. Kapitel Beschränkung der Haftung des Halters und Fahrers
I.Beschränkung der Haftung des Halters gegenüber Betriebstätigen, § 8 Nr. 2 StVG
II.Ansprüche des Kfz-Halters gegen den Fahrer
1.Ansprüche einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft gegen den Fahrer
2.Ansprüche eines privaten Kfz-Halters gegen den Fahrer
c)Mitarbeiter des Arbeitgebers (Haftung für Sachschäden)
3.Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers
III.Beschränkung der Haftung bei einem Arbeitsunfall
1.Vorbemerkungen zu §§ 104-106 SGB VII
b)Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
d)EU-Recht bei vorübergehender Ausführung der Arbeit in einem anderen Land
2.Beschränkung der Haftung der Unternehmer
a)Versicherungsfall/Arbeitsunfall
d)Versicherte/Versicherte Tätigkeit
dd)„Hilfe Leistende“, § 2 Abs. 2 S. 1 SGB VII
ff)Unfall auf „gemeinsamer Betriebsstätte“
gg)Versicherter Weg, § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII
hh)Schädigung der Leibesfrucht
e)Wegfall der Haftungsbeschränkung, §§ 104, 105 SGB VII