Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden. Kurt E. Böhme
rel="nofollow" href="#ulink_c8711e14-0289-5032-bb21-f4309f9016d5">a)Im Rahmen der Gefährdungshaftung
b)Im Rahmen der Verschuldenshaftung
3.Ersatz sonstiger Vermögensschäden
a)Die Reparatur wird vollständig und fachgerecht durchgeführt
aa)Der Geschädigte repariert nicht
bb)Der Geschädigte repariert teilweise
c)Besichtigung durch Sachverständige
3.Wertverbesserung (Abzug „neu für alt“)
5.Entschädigung in Geld statt Wiederherstellung (Abrechnung auf Neu- bzw. Wiederbeschaffungswert-Basis)
b)Wirtschaftlicher Totalschaden
6.Mietwagenkosten
b)Mietwagentarife, insbesondere der „Unfallersatztarif“
d)Vorhandensein eines Zweitfahrzeugs
f)Anmietung von einer Privatperson
h)Zusätzliche Versicherungskosten
i)Abtretung an das Mietwagenunternehmen
7.Nutzungsausfall
b)Höhe der Nutzungsausfallentschädigung
8.Ausfall eines gewerblich genutzten Fahrzeugs
9.Bergungs-, Abschlepp- und Überführungskosten