Das Hochschulrecht in Baden-Württemberg. Uwe Umbach

Das Hochschulrecht in Baden-Württemberg - Uwe Umbach


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und Juniordozenten (§ 51a LHG). Die verschiedenen Gruppen wissenschaftlicher Mitarbeiter, Lehrkräfte für besondere Aufgaben u.a. sind seither unter dem Dachbegriff der „Akademischen Mitarbeiter“ zusammengefasst (§ 52 LHG).

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      Einführung › II. Ausschöpfung der Landeshoheit nach der Föderalismusreform › 3. Schaffung einer neuen Hochschulart: Duale Hochschule Baden-Württemberg

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      Einführung › II. Ausschöpfung der Landeshoheit nach der Föderalismusreform › 4. Fusion von Universität und Forschungszentrum Karlsruhe zum KIT

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      Einführung › III. Feinjustierung und Ausdifferenzierung

      Einführung › III. Feinjustierung und Ausdifferenzierung › 1. Feinjustierung durch Re-Akademisierung

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      Insofern erstaunt es nicht, dass manche Reformmaßnahmen bei rückblickender Betrachtung zu wenig auf die Besonderheiten von Wissenschaft und Hochschulen Rücksicht genommen haben, und das Gesetzgebungspendel nach eineinhalb Jahrzehnten weitreichender Reformpolitik wieder ein wenig im Sinne einer Re-Akademisierung zurückgeschwungen ist. Dies gilt im Übrigen nicht nur für die baden-württembergische Hochschulpolitik, die seit 2011 unter parteipolitisch veränderten Vorzeichen steht, sondern auch für die Vorgaben des BVerfG gegenüber dem Hochschulgesetzgeber.

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