Handbuch des Strafrechts. Robert Esser

Handbuch des Strafrechts - Robert Esser


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      Diese Position wird vor allem der sog. „Frankfurter Schule der Strafrechtswissenschaft“ zugeschrieben, siehe etwa die Beiträge in dem Sammelband: Institut für Kriminalwissenschaften Frankfurt a.M. (Hrsg.) Vom unmöglichen Zustand des Strafrechts, 1995.

       [249]

      Zum Ultima-Ratio-Grundsatz und Verhältnismäßigkeitsprinzip → AT Bd. 1: Schmahl, § 2 Rn. 16.

       [250]

      Zu denken ist hier vor allem an den strafrechtlichen Lebensschutz, wo sich die traditionelle Vorstellung der Nicht-Verfügbarkeit menschlichen Lebens angesichts der neuen Möglichkeiten, sterbendes Leben fast ad infinitum künstlich zu verlängern, nicht mehr aufrechterhalten lässt.

       [251]

      Grundlegend Rottleuthner, Rechtswissenschaft als Sozialwissenschaft; vgl. auch Hilgendorf, Die Renaissance der Rechtstheorie 1965–1985, 2005.

       [252]

      In diesem Zusammenhang dürfte der empirischen Technikfolgenabschätzung eine wesentlich größere Rolle zukommen, als ihr bislang von Strafrechtswissenschaft und Kriminalpolitik zugestanden wurde, vgl. vor allem Grunwald, Technikfolgenabschätzung, 2. Aufl. 2010.

       [253]

      Der letztgenannte Gesichtspunkt verdeutlicht den engen Zusammenhang zwischen der Rechtsoziologie und dem Rechtsvergleich, s. dazu auch Rheinstein, Einführung in die Rechtsvergleichung, 2. Aufl. 1987, S. 20 f.

       [254]

      Ein hervorragendes Beispiel hierfür ist Kress, Ethik der Rechtsordnung, 2012.

       [255]

      Näher zu den Bedingungen gelingender Interdisziplinarität Hilgendorf, JZ 2010, 913.

       [256]

      Siehe oben Rn. 3.

       [257]

      Näher → AT Bd. 1: Hörnle, § 12.

      1. Abschnitt: Das Strafrecht im Gefüge der Gesamtrechtsordnung › § 2 Verfassungsrechtliche Vorgaben für das Strafrecht

      Stefanie Schmahl

      § 2 Verfassungsrechtliche Vorgaben

      für das Strafrecht

      A.Strafrecht und staatliche Strafgewalt im verfassungsrechtlichen Gesamtgefüge1 – 11

       I.Grundgesetzliche Parameter1 – 6

       II.Europa- und völkerrechtliche Implikationen7 – 9

       III.Normenhierarchie und Gewaltenverschränkung10, 11

      B.Staatsstrukturprinzipien und grundlegende allgemeine Verfassungsgebote12 – 37

       I.Achtung der Menschenwürde12

       II.Rechtsstaatsprinzip und seine wesentlichen strafrechtsrelevanten Emanationen13 – 22

       1.Grundsatz der Verhältnismäßigkeit14 – 18

       2.Objektives Willkürverbot19

       3.Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege20 – 22

       III.Demokratieprinzip23 – 25

       IV.Sozialstaatsprinzip26

       V.Bundesstaatsprinzip27, 28

       VI.Materielle Grundrechte29 – 31

       VII.Rechtsschutzgarantie32 – 34

       VIII.Beschleunigungsgebot35 – 37

      C.Justizgrundrechte als besondere verfassungsrechtliche Einzelgarantien38 – 82

       I.Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG)38 – 41

       II.Verbot der Todesstrafe (Art. 102 GG)42

       III.Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG)43 – 47

       IV.Nullum crimen, nulla poena sine lege (Art. 103 Abs. 2 GG)48 – 67

       1.Gesetzlichkeitsgebot (nulla


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