Examens-Repetitorium Familienrecht. Martin Lipp

Examens-Repetitorium Familienrecht - Martin Lipp


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geregelt, das deliktische bzw. schadensrechtliche Ansprüche verdränge. Solche Ansprüche würden außerdem dem Wesen der Ehe als sittlich-ideeller Lebensgemeinschaft und dem innerehelichen Vorgang eines Ehebruchs nicht gerecht, da sie nicht vom Schutzzweck der deliktischen Haftungstatbestände umfasst seien.[17] Ein Ersatz der durch das ehewidrige Verhalten des M verursachten Arztkosten (Fall 10) scheidet danach unter dem Gesichtspunkt des ehewidrigen Verhaltens oder der Verletzung des räumlich-gegenständlichen Bereichs der Ehe aus.

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       (1) Unterlassungsansprüche

       (2) Schadensersatzansprüche

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      Dritter Teil Eheliche Lebensgemeinschaft§ 6 Eheliche Pflichten und Haftung bei Pflichtverletzungen › II. Pflicht zur Rücksichtnahme

      Dritter Teil Eheliche Lebensgemeinschaft§ 6 Eheliche Pflichten und Haftung bei Pflichtverletzungen › II. Pflicht zur Rücksichtnahme › 1. Rechtliche Grundlage

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      Dritter Teil Eheliche Lebensgemeinschaft§ 6 Eheliche Pflichten und Haftung bei Pflichtverletzungen › II. Pflicht zur Rücksichtnahme › 2. Mitwirkung bei der steuerlichen Veranlagung

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