Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Mike White
2.Umfang der Datenübermittlung bei Geldtransfers innerhalb der EU
a)Grundsatz: Reduzierter Datenumfang
b)Ausnahme: Nachträgliche Bereitstellung zusätzlicher Angaben auf Antrag
II.Überprüfung der Angaben zum Auftraggeber
3.Wegfall der Überprüfungspflicht bei Geldtransfers bis einschließlich 1 000 EUR
4.Fiktion der Ausführung der Überprüfung
C.Pflichten des Zahlungsdienstleisters des Begünstigten
I.Prüfprozesse: Überprüfung unzulässiger Buchstaben und Einträge in Zahlungsanweisungen sowie fehlender Angaben zum Auftraggeber oder zum Begünstigten
1.Fachliche Anforderungen an die Überprüfung auf unzulässige Buchstaben oder Einträge in Zahlungsanweisungen
b)Fingierte Einhaltung von Art. 7 Abs. 1 EU-GeldtransferVO
2.Fachliche Anforderungen an die Überprüfung auf ganz oder teilweise fehlende bzw. unsinnige Angaben in Zahlungsanweisungen
a)Anforderungen an die Überprüfung der Vollständigkeit von Angaben
b)Anforderungen an die Überprüfung von unsinnigen Angaben
3.Überprüfung der Angaben zum Begünstigten
c)Wegfall der Überprüfungspflicht bei Geldtransfers bis einschließlich 1 000 EUR
d)Fiktion der Ausführung der Überprüfung
4.Operative Umsetzung der Prüfprozesse
b)Institutsspezifisches Risikomodell für Prüfprozesse
c)Kernkriterien für die IT-technische Ausgestaltung der Prüfprozesse
II.Prüffolgeprozesse: Bearbeitung von Geldtransfers mit unzulässigen und bzw. oder unvollständigen Angaben zum Auftraggeber oder zum Begünstigten
1.Fachliche Anforderungen an die Bearbeitung von Geldtransfers mit unzulässigen und bzw. oder unvollständigen Angaben
a)Einrichtung wirksamer risikobasierter Verfahren
b)Behandlung wiederholt säumiger Zahlungsdienstleister
c)Abgabe einer Meldung an die Behörden
2.Operative Umsetzung der Prüffolgeprozesse
a)Institutsspezifisches Risikomodell als Grundlage der Bearbeitung unvollständiger Geldtransfers
b)Überlegungen zur IT-technischen Ausgestaltung der