Handbuch der Europäischen Aktiengesellschaft - Societas Europaea. Hans-Peter Schwintowski

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dem bilanzierten Wert zurückbleiben, da diese Gründungsformen nicht zum Entstehen einer Vor-SE führen.[16] Bei der Bargründung einer Tochter-SE oder SE-Tochtergesellschaft wiederum kommt eine Differenz nur wegen der Verluste der Vor-SE in Frage, denn es kann sich keine Differenz zwischen eingebrachten Barmitteln und bilanziertem Wert ergeben.

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      Kommt es trotz der Präventivkontrolle zu einer Wertdifferenz, kommt nur teilweise ein Anspruch der SE in Betracht. Im Einzelnen ist wie folgt zu differenzieren:

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      Anmerkungen

       [1]

      Zu deutschen Vorgesellschaften vgl. Beuthien ZIP 1996, 305, 306.

       [2]

      Einzelheiten hierzu s. u. Rn. 331.

       [3]

      Für die AG zutr. MünchKomm AktG/Pentz § 41 Rn. 142.

       [4]

      Eine


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