Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht. Anne Hahn
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Zur grundsätzlichen Erlaubnispflicht des Rechteinhabers bei einer direkten oder indirekten Übertragung von Fernsehprogrammen durch den Anbieter von Satelliten-Bouquets EuGH Rs. C-431/09 und 432/09, ZUM 2012, 236.
Durch sie wurde die RL 91/250/EWG über den Schutz von Computerprogrammen aufgehoben.
Zur zusätzlichen Vergütungspflicht der Ausstrahlung eines in einer Rundfunksendung abgespielten Tonträgers durch einen Hotelbetreiber, der in seinen Gästezimmern Fernseh- und/oder Radiogeräte aufstellt, zu denen er ein Sendesignal übermittelt EuGH Rs. C-162/10, ZUM 2012, 393.
RL 2011/77/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.9.2011 zur Änderung der RL 2006/116/EG über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte.
COM(2016) 593 final.
Dazu 19. Kap. Rn. 13 ff.
90/387/EWG zur Verwirklichung des Binnenmarktes für Telekommunikationsdienste durch Einführung eines offenen Netzzugangs (Open Network Provision – ONP).
RL 2002/21/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie); RL 2002/20/EG über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste; RL 2002/19/EG über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung (Zugangsrichtlinie); RL 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie); RL 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation). Ergänzt wird dieses Richtlinienpaket durch die Entscheidung Nr. 676/2002/EG über einen Rechtsrahmen für die Funkfrequenzpolitik in der Europäischen Gemeinschaft (Frequenzentscheidung) und die RL 2002/77/EG der Kommission über den Wettbewerb auf den Märkten für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Wettbewerbsrichtlinie).
Zum Reformprozess Kleist/Lamprecht-Weißenborn S. 6 ff. Zur Diskussion auf nationaler Ebene Wille ZUM 2007, 89 ff. aus Sicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Grewenig ZUM 2007, 96 ff. aus Sicht des privaten Rundfunks.
Zum Umsetzungsbedarf s. Klotz/Brandenberg MMR 2010, 147.
Die Europäische Kommission hatte zuvor gegen Deutschland – neben 19 weiteren Mitgliedsstaaten – mit einer Aufforderung zur Stellungnahme das Vorverfahren zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens eröffnet; Pressemitteilung der Europäischen Kommission v. 19.7.2011 (IP/11/905). Gegen fünf Mitgliedsstaaten, die ihrer Umsetzungspflicht noch immer nicht nachgekommen waren, erhob die Europäische Kommission Klage vor dem EuGH und beantragte zugleich die Zahlung von Strafgeldern, vgl. Pressemitteilung der Europäischen Kommission v. 31.5.2012 (IP/12/524).
Zur Unzulässigkeit der Sperrverfügungen gegen Internetprovider wegen Urheberrechtsverletzungen vgl. EuGH 24.11.2011, Rs. C-70/10, ZUM 2012, 29 – Scarlet Extended; Urteil v. 16.2.2012, Rs. C-360/10, MMR 2012, 334 – SABAM /Netlog NV.
RL 2009/140/EG zur Änderung der Rahmenrichtlinie 2002/21/EG, der Zugangsrichtlinie 2002/19/EG und der Genehmigungsrichtlinie 2002/20/EG; Richtlinie 2009/136/EG zur Änderung der Universaldienstrichtlinie 202/22/EG und der Datenschutzrichtlinie 2002/58/EG und der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz; die Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 zur Einrichtung des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK).
Vgl. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und das Rates über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation, con (2016) 530 final.
VO (EU) 2015/2120 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2015 über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet und zur Änderung der RL 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten sowie der VO (EU) Nr. 531/2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union.
RL 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 15.3.2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG.
Vgl. Nichtigkeitsklage Irlands, EuGH 10.2.2009, Rs. C-301/06 – Irland gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union.
Zur Vorratsdatenspeicherung vgl. 20. Kap. Rn. 15 ff.
Schlussanträge des Generalanwalts v. 13.12.2013 in den Vorabentscheidungsersuchen Rs. C-293/12 – Digital Rights Ireland Ltd. gegen Irland und Rs. C-594/12 – Kärntner Landesregierung, Michael Seitlinger et al.
EuGH 8.4.2014 – C-293/12 und C-594/12.
EuGH 8.4.2014 – C-293/12 und C-594/12 Rn. 65.
EuGH 21.12.2016 – verb. Rs. C 203/15 und C 698/15.
Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie