Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht. Anne Hahn

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die Klausel eines Vertrags zwischen einem Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums und einem Sendeunternehmen eine nach Art. 101 AEUV verbotene Wettbewerbsbeschränkung darstellt, sofern sie dem Sendeunternehmen die Pflicht auferlegt, keine den Zugang zu den Schutzgegenständen dieses Rechteinhabers ermöglichenden Decodiervorrichtungen zum Zweck ihrer Verwendung außerhalb des vom Lizenzvertrag erfassten Gebiets zur Verfügung zu stellen. Zum Urteil Bernhard/Nemeczek GRURInt 2012, 293 ff.; Kreile ZUM 2012, 177 ff.; Ranke/Roßnagel MMR 2012, 152 ff.

       [76]

      Dazu unten Rn. 31 und 13. Kap. Rn. 74.

       [77]

      Dazu 13. Kap. Rn. 65 ff.

       [78]

      Zum Verhältnis des europäischen zum nationalen Wettbewerbsrecht vgl. Streinz Rn. 1053 ff.

       [79]

      Hierzu Dörr/Schwartmann Rn. 452; Spindler/Schuster/Fink Teil 1 B, Rn. 24 ff.

       [80]

      Zur Diskussion über das Verhältnis zwischen dem Beihilfenrecht und der Rundfunkfinanzierung vgl. Schladebach/Simantiras EuR 2011, 798 ff.

       [81]

      Vgl. zur Kopplung der marktunabhängigen Finanzierung des öffentlichi-rechtlichen Rundfunks an die Erfüllung des Gemeinwohlauftrags durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im europäischen und deutschen Beihilfenrecht Trute/Broeml MMR-Beil. 2012, 15 ff.

       [82]

      Zum neuen Finanzierungsmodell durch Beiträge 4. Kap. Rn. 64 ff.

       [83]

      Dazu 4. Kap. Rn. 76 ff.; Dörr/Zorn NJW 2005, 3114, 3115 f.

       [84]

      Vgl. Schreiben der Europäischen Kommission an die Bundesrepublik Deutschland (K (2007) 1761 endg.) v. 24.4.2007, Abs. 399.

       [85]

      Dazu 4. Kap. Rn. 81 ff.

       [86]

      Zur Entwicklung insgesamt Holtz-Bacha Media Perspektiven 2007, 113, 133 ff.; zur aktuellen Entwicklung Dörr/Zorn NJW 2005, 3114 ff.

       [87]

      Revidiert durch die RL 97/36/EG.

       [88]

      EuGH Rs. 155/73, Slg. 1974, 409, 428 ff.; vgl. auch oben Rn. 29.

       [89]

      Kodifizierte Fassung v. 10.3.2010: RL 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates v. 10.3.2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste). Zum Reformprozess der Richtlinie vgl. Kleist/Lamprecht-Weißenborn/Scheuer Audiovisuelle Mediendienste heute und morgen – Die Revision der EG-Fernsehrichtlinie, 2007.

       [90]

      Kritisch auch Holtz-Bacha Media Perspektiven 2007, 113 ff.; s. auch 3. Kap. Rn. 12 ff.

       [91]

      Dazu Gersdorf Der Rundfunkbegriff, S. 32 ff.

       [92]

      Zur Umsetzung der neuen Begrifflichkeit auf nationaler Ebene Castendyk/Böttcher MMR 2008, 13 ff; Michel ZUM 2009, 453 ff; Schütz MMR 2009, 228 ff.

       [93]

      Dazu 1. Kap..

       [94]

      Vgl. auch EuGH Rs. C-412/93, Slg. 1995, I-179 – Leclerc-Siplec; vgl. zum Britischen Broadcasting Act EuGH Rs. C-222/94 Slg. 1996, I-4025 – Kommission/Vereinigtes Königreich und zum Belgischen Fernsehrecht EuGH Rs. C-11/95, Slg. 1996, I-4115; dazu insgesamt Dörr/Schwartmann Rn. 473 ff.

       [95]

      Zu den inhaltlichen Vorgaben der AVMD-Richtlinie und zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht vgl. Leitgeb ZUM 2006, 837 ff; Stender-Vorwachs/Theißen ZUM 2007, 613 ff.; Potthast ZUM 2009, 698 ff.

       [96]

      Vonseiten der Europäischen Kommission war bereits im April 2013 ein Grünbuch „über die Vorbereitung auf die vollständige Konvergenz der audiovisuellen Welt: Wachstum, Schöpfung und Werte“ verabschiedet (KOM (2013) 231 final v. 24.4.2013) und hiermit eine öffentliche Debatte über die Auswirkungen des gegenwärtigen Wandels der audiovisuellen Medienlandschaft angestoßen worden.

       [97]

      Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste im Hinblick auf sich verändernde Marktgegebenheiten COM(2016) 287 final, abrufbar unter: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52016PC0287&from=EN; übersichtliche Synopse abrufbar unter: www.emr-sb.de/gemischte-meldungen/items/emr-veroeffentlicht-deutschsprachige-synopse-zur-novelle-der-avmd-richtlinie-sowie-ersten-impuls-zum-anstehenden-trilog-verfahre.html.

       [98]

      Dazu 26.


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