Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren. Steffen Stern

Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren - Steffen Stern


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aus der Hüfte auf Personengruppe

       c)Gezieltes Schießen auf Einzelpersonen

       d)Beschießen eines fahrenden Kfz

       e)Fehlgegangene Schüsse auf Unbeteiligte

       aa)Gemeingefährliche Schießübungen auf Gegenstände

       bb)Der glücklose Kunstschütze („Armbrust-Fall“)

       cc)Unbeabsichtigte Tötung einer Passantin

       dd)Gefährdung Dritter durch Schießen in Notwehr

       8.Beibringung toxischer Substanzen (Giftanschlag)

       a)„Betäuben“ mit Schlaftabletten

       b)Ruhigstellen eines Säuglings mit Tramadol

       9.Gewalt gegen Kinder

       a)Schläge und Tritte gegen Kinder

       b)Schütteltrauma-Fälle

       c)Mitverantwortung des passiven Partners

       10.Anschläge mit Brandbeschleunigern

       a)Brandanschläge auf Wohnunterkünfte

       b)Anschlag auf Einzelperson mit flüssigem Grillanzünder

       11.Steinwürfe von Autobahnbrücken

       12.Vertreiben von Mietern durch Gasexplosion

       13.Suizidversuche unter Gefährdung oder Tötung Unbeteiligter

       a)Herbeiführen einer Gasexplosion in Selbsttötungsabsicht

       b)Brandlegung in Vorbereitung eines Selbstmordes

       14.Fahrzeugführer unter Totschlagsverdacht

       a)Verantwortungsloses gefahrenträchtiges Fahrverhalten

       b)Geisterfahrt in Selbstmordabsicht

       c)Mutwilliges Anfahren einer Person

       d)Absichtliches Überrollen einer Person

       e)Riskantes Zufahren zur Erzwingung des Fluchtweges

       f)Mitschleifen eines Fußgängers

       g)Versuchter „Mitnahmesuizid“ mit Pkw

       h)Durchbrechen einer Hauswand mit Kfz

       15.Manipulationen an Fahrzeugbremsen

       16.Lebensgefährliche Sexualpraktiken

       a)Tod nach gewaltsamem Einführen von Gegenständen

       b)Herzstillstand nach sadomasochistischen Praktiken

       17.Ansteckung Dritter mit Aids-Virus

       a)Ungeschützter Geschlechtsverkehr

       aa)Vorfrage des Kausalitätsnachweises

       bb)Straflose Teilnahme an der Selbstgefährdung des „Opfers“?

       cc)Zweifel hinsichtlich der „Billigung“ tödlicher Folgen

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