Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren. Steffen Stern
eines Angreifers nach Tatprovokation
c)Die subjektiven Voraussetzungen der „Niedrigkeit“
aa)Bewusstseinslage des Täters
bb)Beherrschbarkeit gefühlsmäßiger oder triebhafter Handlungsimpulse
cc)Grenz- oder Problemfälle auf der Bewusstseinsebene des Täters
(4)Gewalttäter aus „fremden Vorstellungswelten“
d)Fallkonstellationen zum niedrigen Beweggrund
aa)Tötung des Intimpartners in der Trennungsphase
cc)Kindestötung durch die Mutter bei oder nach der Niederkunft
dd)Gewalt gegen das schreiende Kleinkind
ee)Verdurstenlassen eines Kleinkindes aus Selbstsucht
ff)Politisch motivierte Angriffe auf fremdes Leben
gg)Tötung zur Verhinderung kompromittierender „Enthüllungen“
hh)Blutrache und Ehrenmorde
(2)Blutrache am Mörder des getöteten Bruders oder Vaters
(3)Auftragsmord zur Rettung der Ehre
(4)Abgrenzung vom Spontandelikt
jj)Tötung aus Geltungssucht und Imponiergehabe
e)Grenz- und Streitfälle hinsichtlich der objektiven Tatseite
aa)Rache für Diskothekenrausschmiss
bb)Revanche für schwere Beleidigungen
cc)Tötung eines Belastungszeugen oder Anzeigeerstatters aus Vergeltung
4.Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs
V.Absicht des Täters als Mordmerkmal
1.Verdeckungsmotiv
b)Vereinbarkeit mit der Schuldform des bedingten Tötungsvorsatzes
c)Verdeckungsmord durch Unterlassen