Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren. Steffen Stern
I.Die „Spielraum“-Theorie des BGH
II.Jugendstrafe bei Kapitalverbrechen
III.Milderung gem. § 106 Abs. 1 JGG bei Kapitalverbrechen
IV.Verfahrensverzögerungen im Kapitalstrafrecht
V.Spezielle Zumessungsfragen
1.Anwendbarkeit des Zweifelssatzes
2.„Unterstellte“ Schuldverminderung und Strafrahmenwahl
3.Unvertretbar harte Bestrafung
5.Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB
a)Ankreiden der Tatbegehung oder Tatvollendung
b)Unzulässige Schuldabstufung im Hinblick auf die Vorsatzform
c)Anlasten „normaler“ Tatumstände
d)Versuchstaten – Anlasten unterbliebenen Rücktritts
e)Berücksichtigung von in Tateinheit verwirklichtem Unrecht
6.Strafschärfende Berücksichtigung des Fehlens von Milderungsgründen
7.Strafschärfende Berücksichtigung eines strafbefreienden Rücktritts
8.Höchststrafe trotz Schuldverminderung
9.Strafe nahe der Höchstgrenze
10.Unzulässige Strafarithmetik in Durchschnittsfällen
11.Wertabstufungsverbot mit Blick auf die Lebenserwartung des Opfers
12.Überbewertung intensiver und brutaler Vorgehensweise
13.Moralisierende Erwägungen ohne Bezug zur Tatschuld
14.Schärfende Berücksichtigung nur „anstößigen“ Nachtatverhaltens
15.Täter mit besonderen Berufspflichten
16.Angehörige fremder Kulturkreise
17.Verteidigungsverhalten des Angeklagten
c)Fehlende Geständnisbereitschaft
d)Ausflüchte und fehlende Reue
f)Vortäuschen eigener Selbstmordversuche
g)Schuldverlagerung
aa)Belastung von Mitangeklagten, Zeugen und Außenstehenden
bb)Schuldzuweisungen gegenüber dem Opfer
18.Berücksichtigung generalpräventiver Gesichtspunkte
19.Zur Strafrahmensenkung bei Kindestötung durch Nahrungsentzug