Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren. Steffen Stern

Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren - Steffen Stern


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III.Minder schwere Fälle gem. § 227 Abs. 2 StGB

       1.Die Provokationsfälle

       2.Sonstige Milderungsgründe

       a)Einvernehmliche Rauferei

       b)Gruppendynamik

       c)Überforderungssituation mit kurzzeitiger Überreaktion

       d)Einwilligung des Opfers in sadomasochistische Praktiken

       e)Mitverschulden des Opfers und atypischer Krankheitsverlauf

       f)Mitverschulden der Aufsichtsbehörden

       g)Rettungsbemühungen

       3.Vertypte Milderungsgründe

       IV.Beteiligung an einer Körperverletzung mit Todesfolge

       1.Teilnahme durch aktive Mitwirkung

       a)Herbeiführung der Todesfolge durch Mittäter

       b)Exzess des Haupt- bzw. Mittäters (Tötung statt Körperverletzung)

       c)Sukzessive Mittäterschaft

       2.Tatbegehung bzw. Teilnahme durch Unterlassen

       V.Konkurrenzen

       VI.Strafzumessung

       1.Erwachsenenstrafrecht

       a)Gewalterfahrung als Kind

       b)Rechtsbrüche beim Kaschieren einer Kindestötung

       2.Verurteilung nach Jugendrecht

       B.Vollrausch im Kapitalstrafrecht, § 323a StGB

       I.Grundlegendes

       II.Voraussetzungen der Strafbarkeit

       1.Rauschzustand

       2.Rauschtat

       a)Äußerer Tatbestand

       b)Natürlicher Tötungsvorsatz

       c)Tateinheit bei mehreren im Rauschzustand begangenen Taten

       d)Anwendbarkeit der Rücktrittsregeln

       3.Notwehr

       4.Rechtlicher Hinweis

       a)Rauschtat statt Tötungsdelikt

       b)Austausch der Rauschtat

       5.Schuldfrage in Bezug auf das Sichberauschen

       a)Vorsatz

       b)Fahrlässigkeit

       c)Rauschfördernde Umstände

       d)Schuldverminderung gem. § 21 StGB beim Sichberauschen

       6.Strafzumessung bei schwerwiegenden Rauschtaten

       7.Unterbringung infolge einer Rauschtat

      


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