Handbuch Joint Venture. Torsten Fett

Handbuch Joint Venture - Torsten Fett


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Venture Beteiligung also grundsätzlich sinnvoll, in „Höchststeuerländern“ möglichst mit Fremdkapital zu finanzieren und Joint Venture Beteiligungen in „Niedrigsteuerländern“ mit Eigenkapital auszustatten.

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      Die Steuerauswirkungen sind aus deutscher Sicht wie folgt zu differenzieren:

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      Anmerkungen

       [1]

      Ungeachtet dessen kann eine steuerwirksame Übertragung der aus einem Betriebsvermögen stammenden Vermögenswerte im Einzelfall gewünscht sein (z.B. wenn der Joint Venture Partner über entsprechende Verlustvorträge verfügt).

       [2]

      Vgl. dazu näher Jacobs Internationale Unternehmensbesteuerung, S. 1008 ff. sowie Ländervergleich bei Bader Holdinggesellschaften, S. 214 ff.

       [3]

      S. im Einzelnen dazu 10. Kap. Rn. 48 ff.

       [4]

      Vgl. Grotherr/Endres/Schultz Hdb. der Internationalen Steuerplanung, S. 276.

       [5]

      Vgl. dazu näher Jacobs Internationale Unternehmensbesteuerung, S. 1078 ff. m.w.N.; Mössner Steuerrecht international tätiger Unternehmen, Rn. 3.169 ff., S. 482 ff.

       [6]

      Zu steuerlich motivierten Holdingstrategien vgl. ausf. Bader Holdinggesellschaften, S. 95 ff.

       [7]

      Wenn z.B. die Einkünfte eines im Ausland ansässigen Joint Venture in Deutschland im Rahmen einer deutschen Betriebsstätte erzielt werden, werden diese grundsätzlich in Deutschland besteuert.

       [8]

      Vgl. Grotherr/Endres/Schultz Hdb. der Internationalen Steuerplanung, S. 276.

       [9]

      Daneben existieren Sonderformen wie z.B. die GmbH & Co. KG, AG & Co. KG oder die Ltd. & Co. KG.

       [10]

      S. im Einzelnen dazu 7. Kap. Rn. 158 ff.

       [11]

      Vgl. Jacobs Internationale Unternehmensbesteuerung, S. 364 ff.

       [12]

      Daneben existieren Sonderformen wie z.B. die KGaA, sowie seit einiger Zeit die Europäische Aktiengesellschaft („Societas Europaea“ = „SE“), vgl. zur KGaA Kollruss StWi 2009, 280; zur SE Waclawik DB 2006, 1827; Deloitte/Ehlermann/Nakhai Unternehmenskauf im Ausland, S.


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