Absprachen im Strafprozess. Dirk Sauer

Absprachen im Strafprozess - Dirk Sauer


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      Vorwort der Verfasser

      Der vorliegende Text ist aus dem in derselben Reihe im Jahr 2008 erschienenen Werk „Konsensuale Verfahrensweisen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht“ hervorgegangen. Schon aus dem neuen Titel ist die erste wesentliche Neuerung ersichtlich: Die Beschränkung auf das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht ist aufgegeben. Der zentrale Grund dafür besteht darin, dass bekanntlich die Regelung der Absprache im Strafprozess mittlerweile Eingang in die StPO gefunden hat. Damit erschien es angezeigt, auch die Urteilsabsprache ganz allgemein und nicht mehr nur bereichsweise als gesetzlich geregelte Verfahrensweise im deutschen Strafprozess anzusehen. Da die anderen von uns als „konsensual“ bezeichneten, in der StPO vorgesehenen Arten der Verfahrenserledigung, namentlich § 153a StPO und das Strafbefehlsverfahren, ohnehin seit jeher gerade in der Praxis ein wesentlich breiteres Anwendungsfeld hatten als nur das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, ist damit jede denkbare Rechtfertigung für die Beschränkung auf dieses spezielle Gebiet des Strafrechts weggefallen.

      Damit verschiebt sich im Vergleich zu dem früheren Werk die Schwerpunktsetzung der Darstellung in nicht unerheblicher Weise. Der damals ausführlich behandelte „Streit um die Urteilsabsprache“ taucht jetzt nur noch in verkürzter Form als recht knappe Auseinandersetzung mit der seit Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung insbesondere von Seiten der Rechtswissenschaft, aber auch von namhaften Vertretern der Justiz weiter geübten Grundsatzkritik auf. Dafür werden diejenigen gesetzlichen Vorschriften, die im Zuge der Regelung der Urteilsabsprache neu in die StPO eingeführt oder in der StPO neu gefasst wurden, ausführlich vorgestellt und erläutert. Dies umfasst auch eine eingehende Befassung mit der seit der Gesetzesnovelle veröffentlichten Literatur und vor allem der bereits heute außerordentlich umfangreichen Judikatur, die zu den neuen Vorschriften mittlerweile (Stand Juli 2014) vorliegt. Die gesetzliche Regelung hat ersichtlich ihrerseits in nicht geringem Maße neuen Klärungsbedarf geschaffen, mit dessen Bewältigung die Revisionsgerichte nun beschäftigt sind.

      Mit der thematischen Erweiterung auf das gesamte Strafrecht wie auch dem Einbau einer kommentarartigen Darstellung der neuen Gesetzeslage war ein erheblich gestiegener Bearbeitungsaufwand verbunden. Dem ist vor allem dadurch Rechnung getragen worden, dass der vorliegende, stark überarbeitete Text nunmehr ein Gemeinschaftswerk darstellt. Wir haben die Struktur des Vorgängerwerks überdacht, von uns für erhaltenswert Erachtetes erhalten, und zugleich, wo aus unserer Sicht erforderlich, Kürzungen vorgenommen. Auf der anderen Seite haben wir gänzlich neue Passagen in das Buch eingefügt. Die alte dreiteilige Darstellung ist schon aufgrund des Wegfalls der rechtsdogmatischen Beschäftigung mit der Fundamentalkritik nicht mehr aufrechterhalten worden, stattdessen befassen sich nun, grob skizziert, die ersten drei Teile mit der veränderten strafprozessualen Rechtslage, die Teile vier und fünf mit den stets zu bedenkenden rechtlichen und außerrechtlichen Folgen, die konsensuale Verfahrensweisen, insbesondere Verfahrenserledigungen, im Strafprozess haben können und die mithin in der Beratungspraxis bedacht werden müssen, und als Teil sechs finden sich in komprimierter Form die Praxishinweise, die früher den dritten Teil der Darstellung ausgemacht haben. Schwerpunktmäßig hat sich dabei Sebastian Münkel auf die Neufassung der Teile vier und fünf konzentriert, während Dirk Sauer als Berichterstatter für die ersten drei Teile, also auch die Überarbeitung der Neuregelung in der StPO, fungiert hat.

      Für die Aufnahme in die Reihe „Praxis der Strafverteidigung“ sind wir erneut den Herausgebern, Herrn Prof. Dr. Werner Beulke und Herrn Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor, verbunden. Für ihre Unterstützung danken wir wiederum unseren Sozien Annette Parsch und Dr. Thomas Nuzinger, die die Entstehung des vorliegenden Werks kritisch begleitet und


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