Absprachen im Strafprozess. Dirk Sauer
target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_6588ee6c-bcb6-5911-b772-c017c214e1fa">Kein durchgängiger Widerspruch zwischen Konflikt und Konsens
Teil 2 Verfahrensbeendigende Verständigungen jenseits der Urteilsabsprache
A.Vorbemerkungen zur Stärkung des dialogischen Elements in der StPO: §§ 160b, 202a, 212, 257b
II.Einzelheiten
B.Die Ausgestaltung des Opportunitätsprinzips in der StPO im Einzelnen: §§ 153 ff.
II.Einstellung wegen Geringfügigkeit oder nach Erfüllung von Auflagen, §§ 153, 153a
1.Voraussetzungen und Mitwirkungsmöglichkeiten
b)Schuldschwere und öffentliches Interesse an der Strafverfolgung
2.Hinweise zum Verfahren bei § 153a
a)Vorläufige Einstellung, Auflage und Auflagenerfüllung
III.Absehen von Verfolgung und Beschränkung der Strafverfolgung nach §§ 154, 154a
IV.Exkurs: Entschädigung für erlittene Strafverfolgungsmaßnahmen nach den Bestimmungen des StrEG bei Einstellung des Verfahrens nach § 153 ff
C.Diversion im Jugendstrafrecht
II.Unterschiede zwischen §§ 153, 153a und §§ 45, 47 JGG
III.Zu den einzelnen Einstellungsmöglichkeiten nach §§ 45, 47 JGG
2.Einstellung wegen Geringfügigkeit, §§ 45 Abs. 1; 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 JGG
3.Einstellung mit Blick auf erzieherische Maßnahmen §§ 45 Abs. 2; 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 JGG
4.Formloses jugendrichterliches Erziehungsverfahren §§ 45 Abs. 3, 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 JGG
5.Zur Rechtswirkung der Einstellung nach §§ 45, 47 JGG
IV.Konkurrenz der §§ 45, 47 JGG zu §§ 153, 153a
D.Einstellungsmöglichkeiten im Betäubungsmittelstrafrecht
E.Das Strafbefehlsverfahren, §§ 407 ff
I.Vorbemerkungen zu Strafbefehl und Verständigung im Strafprozess